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a cointise ; Cleom. 16712: Car de tout ce ert avisés Que il estoit afe-rissant. Hier ist nach dem unter I, 4 Bemerkten akkusativischesque anzunehmen, also subjektloser Gebrauch von afierl mit demAkkusativ dessen, was als „geziemend“ bezeichnet werden soll. —Wenn AHaase, Syntakt. Unters. S. 70 sagt, afferir komme bei Ville-hardouin nur unpersönlich vor, so ist dies eine Behauptung, derenRichtigkeit durch die zitierten Stellen keineswegs erwiesen wird. —Erwähnt sei hier noch Rend. Mis. igó, 4: A virge afiert blanke floreteEt au mártir le flour rougete. Hier hat van Hamel auf Grund derLesart von annähernd 30 Handschriften flour in den kritischen Textgesetzt; in der Anmerkung dagegen erklärt er flour für einenDruckfehler und flours, das in 2 Hss. steht, für das Richtige. Alleinflour ist tadellos und hat stehen zu bleiben.
Derselbe Froissart, der afiert subjektlos gebraucht (s. oben),bezieht dasselbe auf ein Subjekt in Poés. Ill, 72,657: Et tout cequi à corps humain Affiert , on la ( 1 . l’a) d’uy a demain. DieserGebrauch ist der ursprüngliche und herrscht in der früheren Zeitdurchaus vor. Eine Zeit lang sehèn wir dann beide Konstruktionenneben einander hergehen. Aufser Gebrauch gekommen ist zu-nächst die subjektlose; allmählich aber hat man das Verbum aferirüberhaupt aufgegeben. Doch sagte man noch zu Nicots Zeit celane m’ affiert pas „das geht mich nichts an“ (vgl. Godefroy, Diet.I, 132), und afférent „zukommend“ ist bis heute dem Gerichtsstilverblieben.
4. Faut.
Bei faut hat sich subjektloser Gebrauch schon im Altfranzö-sischen eingestellt, derselbe ist nicht spezifisch neufranzösisch. DieEntwickelung der Bedeutung des lat .fallere zu denen des altfranz.faillir , „fehlen“ und „nötig sein“, hat ATobler Beitr. 1,176 dar-gelegt. Beide Bedeutungen, die entsprechend der Entwickelungder letzteren aus der ersten oft mit einander verbunden sind, sindsowohl dem auf ein Subjekt bezogenen faillir als dem subjektlosenfaut eigen.
a. Auf ein Subjekt bezogen in der Bedeutung „fehlen“ kommtfaillir oft vor ; vgl. das in anderem Zusammenhänge bereits erwähnteil n'i failloit ne fers ne clos (Yvain 753). Dieselbe Konstruktionvon faillir in der Bedeutung „nötig sein“ ist seltener; sie liegtvor Dial. fr. fl. A 2 a: il y falent des cheliers (vgl. Tobler, Beitr. I, 177).
b. Bei subjektloser Konstruktion hat faut den Gegenstand,der „fehlt“ ( a ) oder „nötig ist“ (ß) , im Akkusativ. Belege : a )SThom 154, 26 : Fors sulement dis jurs en failli de flanee’, Villeh. 61 :El quant il orent paié , si failli de la convenance trente quatre milmars d’argent ; Mousk. 6438: En toutes regions par droit Se lois etdécris il faloit C’on nel peuïst determiner Ne esclairier ne deviner Ences . 111 . cités (sc. Rome, Ephese, Compostiele) par devise En est laterminance asise Par le concilie des eveskes, Des abés et des arcevesques.Wer lois und décris, statt als Akk. PL, als Nom. Sg. auffassen will,
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