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IV. Sonnenburg.
und Wendland umfasste, war nur eine Filiale des deutschenGrosspriorats. Und letzteres war wiederum eine der Gründungen,die der in Jerusalem, während der Kreuzzüge, entstandene Spital-orden der Johanniter im Abendlande nach und nach veranlassthatte, zu dem Zweck, die religiösen und humanen Absichten desOrdens zu fördern. Als die Begeisterung für die Kreuzzügeallmälig schwand, verloren die Johanniter, die schliesslich ihrenStammsitz nach Rhodos und Malta verlegen mussten, ihr An-sehen zwar nicht. Aber aus dem ursprünglichen Spitalordenentwickelte sich, parallel mit der zunehmenden Verweltlichungaller Dinge, ein militärisch - politisch einflussreicher Kitter- undHerrenorden, der natürlich die Krankenpflege nicht mehr selberausübte. Die Filialen oder Dependenzen dieser frommen aristo-kratischen Gemeinschaft hatten Vorsteher; sie führten den Titel„Balleyer“ oder „Herrenmeister“, der, dem Rang nach, jenem inHolland bekannten „Baljuw“ entspricht. Jede Dependenz erfreutesich einträglicher Besitzungen, sogenannter Kommenden: auch dieBalley Brandenburg, schon als Balthazar von Schlieben den OrtSonnenburg „im Lande Sternberg“ von Markgraf Friedrich I, demHohenzoller, erwarb*).
Den Markgrafen stand schon früher das Patronat über dieBalley zu, und man erkannte ihnen in der Folge sogar dasRecht zu, wenn das Amt des Herrenmeisters durch Tod erledigtwar, einen Nachfolger vorzuschlagen und den darauf gewähltenneuen Herrenmeister zu bestätigen. Die Konfirmation geschahund geschieht noch heute in der kleinen gothischen Kirche desStädtchens, in Gegenwart des brandenburgischen Markgrafenoder eines von ihm ernannten Vertreters. Es darf übrigens alsbekannt vorausgesetzt werden, dass die Johanniterritter zuSonnenburg sich im 16. Jahrhundert der lutherischen Lehre an-schlossen. Ueber den genauen Zeitpunkt dieses Ereignisses sindwir nicht unterrichtet. Doch gilt Graf Martin von Hohenstein,der freilich 40 Jahre lang regierte (1569—1609), als der ersteevangelische Herrenmeister der Balley.
Unter der Regierung Georg Wilhelms war das Oberamtdes Ordens nichtsdestoweniger dem katholischen Grafen undMinister Adam von Schwarzenbei’g zugefällen (1625). An dessen
•*) Aufgezählt sind die unter dem Herrenmeisterthum stehenden Komthureien(Schievelbein, Lagow, Lietzen, Werben, Wildenbruch u. s. w.) bei M. Merian, Topogr.Elect. Brandenbg. etc. 1652.