Druckschrift 
6 (1907) 1106 bis 1116
Entstehung
Seite
389
Einzelbild herunterladen
 

Zu Heinrich's V. Romzug im Jahre 1111.

389

wie Paschalis" wirklich die irrige Meinung in guten Treuen hegte, daß beiden deutschen Bischöfen sein das Reformwerk bekrönender Plan Zustimmungfinden werde, während anderntheils der König den Mißerfolg, in seiner zu-treffenden Kenntniß der Verhältnisse, klar voranssah und danach seine Schrittebcmaß. Paschalis II. begann wirklich in der St. Peters-Kirche die Verlesungdes die Preisgebnng der Regalien ankündigenden Schriftstückes, in der Er-wartung, daß cs von der Versammlung werde gebilligt werden; aber die dagegensich erhebende Erklärung der Fürsten machte den ganzen Vollzug der Vertrags-verabredungen hinfällig, und so war auch Heinrich V. seiner Verpflichtungenledig, der Herr der Sachlage geworden, ohne daß durch ihn das formale Rechtverletzt worden war.

C. Gernandt, Die erste Romfahrt Heinrich V. (Heidelberger Dissert., 1890),griff das Thema nochmals auf^). In Auseinandersetzung besonders mit Pcisererörtert er mehrere von diesem berührte Fragen von neuem. Den Bericht derRaexolica, über die königlichen Gesandtschaften nach Rom, möchte er, gegenjenen, nicht auf zwei Sendungen Heinrich's V. vertheilen, so daß von der erstengeistlichen Gesandtschaft die Verhandlungen mit dem Papste, wie sie die Rnezolieaenthält, geführt worden seien. Im Gegensatz zu Peiser hält Gernandt dieRelativ registri stasebalis II., die er stets als ^.nualss Romani — sogar auchals „römische Jahrbücher" — citirt, für im Wesentlichen glaubwürdig, so daßer sich deren Inhalt anschließt. Dem Könige wirft er geradezu „ein falschesSpiel" vom Anfang an vor, Lenrtheilt dabei aber dessen Stellung zu denMachtfragcn jedenfalls insofern nicht richtig, als er annimmt, die Investiturfei bei ihm nur eine Sache geringeren Werthes, neben den Regalien, gewesen.Den Papst stellt er als „Mann des Princips" hin, der zu wenig mit der Wirk-lichkeit gerechnet habe, widerspricht sich aber dabei, indem er an anderer Stellesich dahin ausspricht, man dürfe Paschalis II. nicht als einen mit den thatsäch-lichen Verhältnissen in Deutschland unbekannten Papst betrachten. Besonderssondert und beurtheilt Gernandt ferner die zahlreichen Quellcnstellen über dieGefangennahme des Papstes und deren Motive; er sieht richtig den Grunddarin, daß der König über sein Versprechen, nicht Hand an den Papst zulegen, nach seiner Auffassung dadurch hinwcggehoben war, daß jener seine Zu-sage nicht hatte erfüllen können. Ebenso wird die geringe Glaubwürdigkeit desPetrus Pisanus, wie er seine Erzählung zwischen Stücke der päpstlichen Relativeinschiebt und dabei in Widersprüche mit sich selbst geräth, in das richtige Lichtgerückt.

Neueste Beurtheilungen der Ereignisse von 1111 bieten auch 1896 — neuer-dings 1906 — und 1904 Hauck und Mirbt. Jener behandelt — Kirchen-geschichte Deutschlands, III, 3. u. 4. Aufl., 897—904 — diese Fragen^). Erist, was Paschalis II. betrifft, der Ansicht, daß von einem Betrüge, wie ihnHeinrich V. in der Rnez-elica andentet, keine Rede sei, daß aber der Papst,wenn man ihn auch für den unbedeutendsten unter den Leitern der römischenKirche zur Zeit des großen Kirchenstreites halten müsse, auch nicht so sehr imUnklaren darüber gewesen sein könne, was die Aufgabe der Regalien für diedeutschen Bischöfe ausmache; wohl aber habe er sich darin geirrt, daß er, inseinen konsequenten Auffassungen des früheren Mönches — der Kirche ziemenichts von der Welt — ausgehend, annahm, der Vertrag sei ausführbar. Da-gegen verfiel denn auch Heinrich V. einer Täuschung, wenn er glaubte, daß der

64> Vergl. über eine einzelne Ausführung Gernandt's, der eben den Romzug in seinerganzen Ausdehnung behandelt, zu 1110, schon ob. S. IW in n. 42.

65) Hauck wendet sich — 1. a.. 8. u. 4. Aust, 898 n. 1 — in längerer Auseinander-setzung hinsichtlich der Gesandtschaft Heinrich's V. an den Papst mit Recht gegen Peiser.der-SLff. — den Bericht der Lnoxvltoa auf zwei Gesandtschaften verthcilen wollte sveral.ob. S. 142 in n. 8, daß eine solche Zerpflückung nicht angehh. Im Weiteren spricht er dieVermuthung aus, daß Paschalis II. die erste Gesandtschaft — aus Arezzo —mit allgemeinenVersicherungen entlaßen habe, die als Parins nunarns immerhin noch bezeichnet werdenkonnten, wahrend dagegen Heinrich V. mit dem Resultate der ersten Unterhandlungen nichtzufrieden gewesen sei, so daß er eben bis zur zweiten Gesandtschaft einen Wechsel in derPerson der Beauftragten habe eintreten lassen, um energischer durch die neuen Boten —nlii nuntii —zu handeln; erst in der Zwischenzeit zwischen der ersten und zweiten Gesandt-schaft sei dann der Papst auf den Gedanken gekommen, im schlimmsten Fall auf die Re-galien zu verzichten.