Gr.Gottfried alsPfalzgr. ernannt. Adalbert'? Trotz. Gr. Wiprechtverurtheilt. 275
Alles liebte. Und in dieser Sache sprechen wahrlich Viele, sowohlFreunde, als Feinde, gegen Dich. Also ermahnen wir Dich, wieder Vater den Sohn, daß Du mit dem Heil sür das Reich hierübereinen solchen Rathschluß erlangest, daß Deine Person und das Reichin keine Schande gerathe und jener die Gnade der Befreiung ge-winne" ^). So ließ denn nun auch wirklich an dem hohen Festtageder Kaiser den Gefangenen vor sich führen, und dieser mußte dieBurg Trifels an Heinrich V. zurückgeben. Allein augenscheinlichverharrte der Erzbischof im Uebrigen in seiner widerspenstigen Ge-sinnung, so daß es zu keiner Aussöhnung mit dem Kaiser kam,wie denn dieser vielleicht gerade durch die Fürsprache des Papstesin seinem Argwohn gegen Adalbert noch bestärkt worden war.Der Erzbischof wurde von Worms in seine Haft zurückgebracht").
Von Worms scheint sich der Kaiser nach Würzburg begebenzu haben ; denn hier kam es zur Verhandlung über den aus seinemHaftort herangeführten Grafen Wiprecht auf einer dorthin ein-berufenen Fürstenversammlung, lieber den Angeklagten wurde hierdas Todesurtheil ausgesprochen; doch kam es nicht zur Vollführungder schon angeordneten Enthauptung. Der gleichnamige Sohn desGrafen wurde durch die Fürsten dazu gebracht, Groitsch mit allenBesitzungen des Vaters an den Kaiser zu übergeben, um so dieBegnadigung zu erkaufen. Allein immerhin wurde eine dreijährigeGefangenschaft über den Grafen verhängt, die er auf der in denBesitz des Reiches überantworteten Burg Trifels abzubüßen hatte.Das bewog den jüngeren Wiprecht und seinen Bruder Heinrich,sich vom Kaiser hinweg auf die Seite der sächsischen Gegner zuschlagen, und so blieben sie, so lange der Vater in Haft lag,heimathlos, so daß sie mit ihren Leuten in Schlupfwinkeln derWälder sich bergen mußten").
Vielleicht auf dem Wege nordwärts durch Thüringen traf der
2) ä, 6339 ist Nr. 163 des Ooäsx lläalrlei (Jaffe, Libliotb. rer. 6srmau.,V, 290 u. 291).
°) Die banales katbsrbrunnsnsos sind hiefür das Zeugnitz: so (so. nachWorms) aääuoitnr Nagontinns spisoopus; Trivslss impsratori rsääit; cisnuooustoäias inanoixatur (I. o.). Es ist bemerkenswert, datz in der in n. 7genannten Urkunde 8t. 3218 unter den Zeugen erwähnt ist: llslnrious äsUrivels.
i°) Die Lmnalss kegavisnsss fahren nach der in n. 5 aufgenommenenStelle (zu 1114) über Wiprecht zu erzählen fort: Dein TViroibnro in ouriaooram prinoipibus babita rsZi reprasssntatus, ab omuibus oapitali ssntsntiaeaäjuäieatur. Traäitus sst erZo aä äsoollanäuin oniäara iniliti äs Ulisna6uonraäo nomine — Verzögerung der Ausführung des Todesurtheils — intsrsaounoti prinoipes IVieperto juniori snMSsserunt, ut Oroisoam enm omnibuspatsrnis praeäiis aä rsvoeanäam mortis sentsntiam pro patris soiliest rs-äemptione rexst äevotus oüsrrst — Begnadigung Wiprechts's zum Leben durchHeinrich V.: doch dreijährige Gefangenschaft in munitissima urbe sua Orivsls— Abfall Wiprecht's des Jüngeren und seines Bruders Heinrich aä Laxonssund Hochverrathsanklage gegen sie enm ImoäoviZo eowite — siivarum lati-bulis, dominum ässtituti solatiis, instar kerarum ss suosgus tuebantur (se.die beiden Brüder) (1. o.). Flathe, I. e., 117 n. 65, will, doch ohne Grund,dieses Todesurtheil und das Folgende als „pathetische" Ausschmückung verwerfen.