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6 (1907) 1106 bis 1116
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Kirchenversammlung zu Guastalla.

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und beschenkte ihn mit dem Pallium; am gleichen Tage vollzog erdie Weihehandlung an Bischof Gebehard von Trient. Dagegenwurden gegen den Patriarchen Udalrich von Aquileja, gegen denallerdings in Bischof Gebehard von Constanz, wegen des Streiteszwischen Constanz und St. Gallen, der heftigste Ankläger hier un-mittelbar an der Seite des Papstes stand, die schärfsten Maßregelnergriffen; ihn traf, gleich einigen anderen dem Urtheile unter-worfenen italienischen Bischöfen, der Bann. Sogar der AbgesandteHeinrich's V., Erzbischof Bruno, entging nicht dem scharfen Tadel,dafür, daß er Ring und Stab aus Laienhand entgegengenommen,vor Empfang des Palliums Kirchen geweiht und Geistliche be-fördert hatte, und erst, nachdem er auf drei Tage sein Amt nieder-gelegt, gewann er nach Uebernahme einer Buße, die ihm auch fürdie Zukunft gewisse Beschränkungen aufbürdete, auf die Fürspracheder versammelten Bischöfe, mit dem Pallium den Segen des Papstesund der Synode. Viel härter wurden die Bischöfe Otbert vonLüttich und Wilhelm von Cambray gestraft, und es half jenemnicht, daß er sich nach dem Tode des Kaisers mit Heinrich V.ausgesöhnt hatte; auch sie wurden gebannt. Von sächsischenBischöfen wurde Friedrich von Halberstadt, auf die Anklage seinerDomgeistlichen hin, seines Amtes entsetzt, ebenso Widelo von Minden,den Bischof Gebehard von Constanz als Legat schon 1105 im päpst-lichen Aufträge abgesetzt hatte; dagegen war, anscheinend schon vorherin Rom, Bischof Heinrich von Paderborn in sein Amt wiedereingesetzt worden. Weiterhin beschäftigte sich noch die Kirchen-versammlung selbst sehr ernsthaft mit der Angelegenheit des BischofsHermann von Augsburg. Der päpstliche Legat Richard hatte ein-läßlich die gegen diesen, wegen seines ordnungswidrigen Eindringensin die Augsburger Kirche, von Geistlichkeit und Volk vorgebrachtenKlagen untersucht, und die Sache war darauf durch ihn anPaschalis II. nach Guastalla gezogen worden, wo mit dem Bischofselbst Vertreter der Augsburger Kirche sich einstellten; dann brachteRichard seinen Bericht vor, und nach Wiederholung der Anklagefiel das Urtheil einstimmig, daß ein Bischof von solcher Art ab-zusetzeu sei. Nur Bischof Gebehard's Fürsprache führte dazu, daßdie Angelegenheit nicht schon hier in Guastalla, sondern erst inAugsburg entschieden werden sollte, so daß der Bischof nur imAmte eingestellt wurde. Es hatte ja den Anschein, daß der Papstselbst nach kurzer Zeit in Augsburg die Sache zu Ende führenwerde").

^2) Diese päpstlichen Anordnungen in Bezug auf einzelne Bischöfe sindvon den ^nnuls8 ?utbsrbrunnsn8S8 am vollständigsten aufgeführt: ?iurs8 iliiepmeopi Itulias clampnantur, guiilum Äimtbsiaatmuntur. i'ati'iurelm Lguileiusunutbematirutur; bd-itboriom IlulvMtaäeimm (vergl. schon vorher: l?ritllerieu8Halver8tuüsn8i8 8ins oküeio rsvsrtitur, ebenso auch: Lsinricnm spi8ooxu8 kutbsr-brunnsn8i8, prolsetu8 üomain, aeeelsma, msäiants 8ui revtitutionsin obtimüt —I. ä., 113), uecusantibu8 sum aeeelWius cunonieiv, bonors epiveopuli pri-vatur (in dem zu 1107 in n. 30 genannten ersten Schreiben Bischof Reinhard's