168
zu Huben. Der nachher so berühmt gewordene Spa-nier Rodri'guez Campomanes sucht darzuthun, daßdie Tempelherrn seines Vaterlandes von den Be-schuldigungen, welche man dem Orden gemacht,ganz frei gewest seien; gibt aber zu, daß sie inandern Ländern statt gefunden haben mögen. Fer-reira schwankt in seinem Urtheile, doch scheint erzur Entschuldigung geneigter als Campomanes. Ei-nen ähnlichen Mittelweg schlägt der Verfasser der:„Ulstvire ile I'aliolition de 1'ordre de8 l'empliers.I'ar. 1779. 8." dadurch ein, daß er die Tempel-herrn wol nicht so sehr schuldig hält, aber dochauch nicht wieder alle Schuld auf dem Könige unddem Papste haften lassen will.
Als der geistreichste aller Gegner trat im I.1782 Friedrich Nicolai auf in seiner Schrift: „Ver-such über die Beschuldigungen, welche dem Tem-pelherrn-Orden gemacht worden, und über dessenGeheimniß u. s. w. Berl. u. Stettin." worin eraus eine scharfsinnige Weise Punkt für Punkt durch-geht, jede Unwahrscheinlichkeit der Anklagepunkteläugnet, und, ohne zwar die Verfahrungsart desProzesses zu billigen, das „schuldig" unbedingtausspricht. Freilich kannte Nicolai die Akten nurbruchstücksweise aus du Puy, indem Moldenhawer'sgründliches Werk erst zehn Jahre darauf erschien.
Jos. v. Hammer, und Graf Napione, (Prä-sident der Turincr-Akademie der Wissenschaften)boten alle Wohlredenheit aus, um die literarischeWelt von der Schuld und der Existenz geheimertemplerischer Verbrechen zu überzeugen.
Als Vertheidiger des Ordens standen zuerst derVerfasser des „(llnonioon Ostens«," JohannesVillanus, als Augenzeuge auf, welcher im 14.