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aus dem Kapitel gewiesen werden zu dürfen. Ecvertrat stets die Stelle des Letzter», hatte ebenso-viel Pferde und soviel Knappen wie dieser, und inseinem Gefolge einen Turkopol. Nur darin stander ihm nach, daß sein Kapellan, der die Horas mitihm betete, zugleich das Amt eines Schreibers ver-walten mußte, da der Großmeister hingegen sowolfür die morgenländische als abendländische Corce-spondcn; feine eigenen Leute hatte. Inzwischenführte er, wie dieser, das Ordcnsstegel.
Der Marsch all ward, wie alle höheren Or-densbcamten von dem Großmeister und dem Con-vente ernannt. Er war Feldherr des Ordens, führteden Banner, lenkte und ordnete die Schlacht, standüberhaupt dem Kriegswesen vor, und hatte sogardas Recht, in Gegenwart des Großmeisters dieTruppen zu befehligen. Alle Ritter, alle dienendenBrüder, alle Kriegslcute, Rüstungen und Pferdestanden unter feinem Befehle, sobald er zu den Waf-fen rief. Er hatte in seinem Gefolge vier Pferde,zwei Knappen, einen dienenden Bruder und einenTurkopol. Nach der Vorschrift des Schatzmeistersvertheilte er die Brüder des Convents in die Or-denshauscr. Wenn der Großmeister und der Con-vent einen Kompthur in den morgenlandifchen Pro-vinzen ernennen wollten, so durfte man den Mar-schall nicht aus dem Capitel weisen, wol aber, wennein Seneschall erwählt werden sollte, well dieseWürde höher war, als die des Marschalls.
Der Kompthur der Stadt Jerusalemmußte sich hauptsächlich dazu verpflichten, daß ermit den ihm untergebenen Rittern die Pilgrime,die nach dem Jordan wallfahrteten, beschützte, unddas h. Kreuz, so oft cs bei wichtigen Gclegcnhei-