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1 (1830) Geschichte des Tempelherren-Ordens
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herausgab, mit der innern Verfassung des Ordensbekannt gemacht zu haben. Dieses Statutenbuch,dessen Original-Codex zu den größten Seltenheitender reichen Corsinischen Bibliothek in Rom gehört,scheint aus der Blütenzcit des Ordens, aus derRegiecungsperiode des Großmeisters O d o von St.Am and herzustammen*). Die Hauptpunkte sindfolgende:

Der Tempelherr mußte aus einer ritterbürtigenFamilie entsprossen, d. h. der Vater mußte entwederselbst Ritter, oder dieser Würde ebenbürtig gewesensein. Kein Flecken durste den Adel des Geschlechtsverdunkeln; daher war jeder Bastard ausgeschlossen.Der Tempelritter mußte frei, mündig, unverehlicht,ja selbst unverlobt sein, weder Weihen empfangen,noch einer fremden Regel gehuldigt haben, und sosich ganz dem Orden, ohne Rücksicht auf das bür-gerliche Leben und seine Bande, als treugehorsamesOpfer hingeben.

Ein Noviziat, wie in einer jeden andernOrdensverbindung, gab es nicht; denn die Geheim-nisse des Ordens duldeten keinen Prüfungszustand,weil der Noviz doch nicht, bevor er wirklich ausge-nommen war, den Orden kennen lernen konnte, mit-hin das Noviziat den Zweck nicht haben konnte,den es nach den kanonischen Gesetzen haben sollte.Wer Tempelritter werden wollte, mußte bei seinerAufnahme den Ritterschlag schon empfangen haben;im Orden selbst wurde er nicht erthcilt, weil ereine weltliche Würde war.

*) S. Anmerk. s6.