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2 (1837) Von 1640 bis 1688
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454
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454 Buch IV. Sechstes Hauptstück.

der Soldat nicht zu zügeln sei, sich wohl berechtigt glaube,weil man ihm das Schuldige nicht gebe, es zu nehmen. Da-her sagte er (1670 u. 1678) in seinen Erlassen, nachdem erdie Haltung strenger Mannszucht auf Marschen eingescharfthatte: „Weil wir unseren Kriegsvölkern ihren monatlichen Soldjedesmal richtig zahlen lassen, so sind sie auch allezeit schuldigfür ihr Geld zu zehren, und was sie an Lebensmitteln undFutter nehmen baar zu bezahlen, wofür die Ofsiciere an allenOrten sorgen müssen und nicht befugt sind das Geringste vonden Unterthanen, unter welchem Vorwände es sei, an Geld,Wein, Fleisch, Getreide und Gewürz zu fodern, noch weni-ger mit Gewalt zu erpressen, bei Vermeidung vierfacher Er-stattung und exemplarischer Strafe." Die Truppen solltennicht eher die Quartiere verlassen, bis die Ofsiciere von denCommissaren und Magistraten richtige Zeugnisse und Beschei-nigungen ihres Wohlvcrhaltens erlangt hatten. Den schonüberhandnehmenden Mishandlungen der Soldaten selbst suchteer noch kurz vor seinem Tode (29. Januar 1688) zu steuern,indem er verbot sie bei Versehen und Vergehen sogleich imNegimente zu prügeln.

Wir haben schon wiederholt darauf aufmerksam gemacht,daß damals die Bedingung der Macht der Fürsten das ste-hende Heer war, welches erhalten werden musste, und das,wenn für den Sold nicht regelmäßig gesorgt wurde, durchUnordnung dem Lande noch weit mehr Kosten verursachte,ohne ihm dann viel zu nützen. Daher also die angestrengtenBemühungen, die Erhöhung der Einkünfte zu bewirken.Diese zerfielen in zwei Haupttheile, deren erster dem Unter-halte des Kriegswesens, der zweite dem des Hofs und desfürstlichen Hauses gewidmet war. Zu den ersteren Einkünftengehörte, ausser der Contribution vom platten Lande, dem Li-mite und den Stempelpapiergeldern, hauptsächlich der Ertragder Accise. Durch diese vorzüglich stieg die Summe des Er-trags auch von 653,000 Thalern im I. 1678 seit 1683, wosie eine Million betrug, bis zum I. 1688 auf über 1,700,000Thaler und wurde (seit 1675) von dem Generalkriegs - Com-missarius, zuletzt dem geheimen Rath Joachim Ernst vonGrumbkow, verwaltet