430 Buch IV. Sechstes Hauplstück.
17 . Aug. zur Erhaltung der Ruhe im Reiche und zum Schutze der eigc-
1684 nen.Lander, auch (doch geheim) Bremens, Lübecks und Harn-November burgs gegen Dänemark '). Er erklärte nach dem Abschlüsse
1684 des zwanzigjährigen Waffenstillstands dem Kaiser: das wirk-samste Schutzmittel Deutschlands gegen weitere Umgriffe Frank-reichs sei die Errichtung einer tüchtigen und bereiten Heeres-inacht der größeren Fürsten, zu deren Unterhalt die kleinerenwaffenlosen Reichsstände beitragen müssten, weil auch sie da-von den Borthell des Schutzes hätten. Er sei bereitein starkes Heer aufzustcllen, wenn der Kaiser den kleinenReichsständen an der Elbe Beiträge zum Unterhalte desselbenauflege. Leopold, noch zu mistrauisch, verweigerte das, Weilerkein Recht dazu habe, der Kurfürst könne die Stände selbstdarum angehen, halte ohnehin ein zu zahlreiches Heer, daser abdanken möge, dann würde sich der Argwohn der Nach-barn von selbst legen ^). Dafür weigerte sich aber auch derKurfürst, nun Hülfe gegen die Türken zu leisten, als ihn derKaiser an sein Versprechen erinnerte ^). Als er nun Ottovon Schwerin, den Jüngern, nach Wien schickte, um die Be-lehnung mit Magdeburg und über ganz Pommern und dasPrivilegium lle non «ggellimilo (daß von seinen Gerichten nichtan das kaiserliche und Reichsgericht appellirt werden dürfe) füralle seine Provinzen, wie bereits für die Mark, zu erhalten,die Ansprüche auf die schlesischen Herzogtümer anzuregen undsich für die Evangelischen in den kaiserlichen Erbstaaten zu ver-wenden, deren Bedrückung die protestantischen Fürsten aufbringeund bei Führung des Türkenkriegs nachtheilig sei, fand' er eine
Juni sehr kalte Aufnahme und erlangte ausser der Belehnung .mit
1685 Magdeburg nichts; Jägerndorf, wurde erwicdcrt, trage kaum8000 Gulden, wofür der Kaiser eine Geldsumme geboten, dieübrigen Ansprüche wären nichtig und darauf bereits von des
1) kukenäork XVIII. H. 135. Die Dänen sollten auch ihre Trup-pen aus Mecklenburg ziehen müssen.
2) kukonäork XVIII. H. 133. Im Februar 1684 verlangte derKurfürst wegen seiner Ansprüche auf die Standesherrschaft Beuthen inOber-Schlesien die Bezahlung des im I. 1618 zucrkannten Pfandschil-lings von 42,000 Lhlr. und zwar doppelt,' nämlich 84,000 Thlr. Vom.
3) kuksnäork XIX. §. 2.