424 Buck) IV. Sechstes Hauptstück.
Es war offenbar, daß der Kurfürst völlig unabhängigvon den Standen und deren Rechten als Souverain regierenwollte und die Souverainetat im weitesten Sinne als unbe-schrankte Herrschaft nahm. Er schrieb daher auch der preussk-schen Regierung, er fände cs gar nicht von der Nothwendig-keit, daß die Stände künftig wieder berufen würden, weil sienur neue Beschwerden erhöben und dem Lande nichts als Un-kosten verursachten. Was sie bewilligt hätten, nähme er zwarauf Abschlag an, doch sei cs sein gnädigster Wille, daß das,was an der von ihm gemachten Foderung fehle, mit ausge-schrieben werde. Da sich die Stände hier nicht sogleich besei-tigen und zu einem Creditinstitut, wie in der Mark, Herab-drücken ließen, so wurde Alles angewendet, um sie doch un-wirksam zu machen, ihre Rechte nicht beachtet, ihre Befugnissebestritten und eingeengt, oder an vom Kurfürsten allein ab-hängige Diener übertragen, am liebsten an Officicre, die anstrengen Gehorsam gewöhnt ohne Schonung der Verhältnissenur daran dachten, die ihnen gegebenen Befehle zu vollstrecken,und das freilich nicht selten auf die harte und Alles verletzendeWeise thaten, welche Kriegsleuten so bald eigen wird, wennsie sich als den Stand zu betrachten anfangen, der allein nöthigoder doch der nothwendigste sei, und vergessen, daß sie nichtHerren sondern besoldete Diener des Staates sind, der nichtihretwegen vorhanden ist. Alle bitteren Vorstellungen, Prote-stationen, Erinnerungen an Reverse und Assecurationen warenvergebens.
Es lag in der Natur der Dinge, daß dadurch eine starkeReibung zwischen dem Alten und dem Neuen entstand, diebei dem vcrhältnißmäßig schnellen Übergänge von Einem zumAndern um so schmerzlichere Wunden verursachte, welche jähr-lich bei den neuen Foderungcn aufgerisscn wurden. Rücksichtlich derSteuern stützte sich der Kurfürst fortwährend auf die unabweis-bare Nothwendigkeit ein starkes Heer zu erhalten, was dieStände bestritten und nicht verstanden, weil sie von ihremprovinziellen Standpuncte aus die Lage des gesammten Staatsnicht übersahen und des Kurfürsten Zwecke nicht begriffen undnicht begreifen konnten. Daher darf bei gemachter Erwägungdes in Beziehung auf die Provinzen und deren Privilegien