Steuern in Preussen. 423
der Kurfürst früher die Verschreibungen der Oberräthe in Lan-desschuldsachen für ungültig erklärt hatte.
Bei einer so traurigen Lage und so kränkenden Verhält-nissen konnte man sich wohl nicht wundern, daß schon die imI. 1674 berufenen Landstände dem Kurfürsten offen erklärten,sie hätten keinen Landtag gewünscht und um keinen gebeten, weilseit seiner Regierung jeder Landtag nicht zur Erleichterung sondernnur zur Vermehrung der Beschwerden und Abgaben Veranlassunggegeben. Die Zusammenkünfte des Adels, über die er sich be-schwere, wären nicht heimlich, sondern ohne böse Absicht undFolgen gehalten worden, auch den Landesgesetzen nicht entgegen,weil es den Untcrthanen freistchen müsse dem Fürsten ihreNoth zu klagen und seinen Schutz anzurusen. Ihre Noth seigrenzenlos: dem Bauer fehle Brot und Saatkorn, dazu kom-me Viehsterben; militairische Exemtionen und Bedrückungenmehrten die Verzweiflung; Altern wollten ihre Kinder verlas-sen, aussetzen oder sie und sich ermorden. Wenn der KurfürstUntersuchungen gegen die Urheber der Zusammenkünfte anstel-len wolle, so müsse er mit denen den Anfang machen, welcheunbewilligte Abgaben, Einquartierungen und Executionen ein-führten. Er habe sich häufig verpflichtet keine Abgaben ohneBewilligung der Stände zu erheben, das sei unveränderlichesGrundgesetz des Landes und könne nicht von dem willkürlichveränderten Etat des Kurfürsten abhängen. Ob Ausnahmennothwendig, hätten die Stände zu beurtheilen. Alles wodurchdas Land vorher glücklich gewesen, liege darnieder; bewilligteAbgaben hätten den Einwohnern ihr Vermögen, unbewilligteihre Freiheit und die unbeschränkte Ausübung der Souveraine-tät ihre Rechte genommen. Sie erinnerten an die Assecura-tion vom I. 1663, protestirten gegen Verletzung der Verträgemit der Krone Polen und drohetcn auszuwandern. Die ebengegen die Stadt Königsberg ausgeübten Zwangsmittel bewie-sen, daß er an keine Landesverfassung gebunden sein wolle,und der Überrest der ehemaligen Freiheit bestehe in dem trau-rigen Rechte, über den Verlust derselben laut klagen zu dürfen.Zugleich beschwerten sie sich über eine Menge Gewaltthätigkeiten,Mißhandlungen und Erpressungen, welche sie sich hätten gefallenlassen müssen, und baten, obgleich vergeblich, um Untersuchung.