Friede zu St. Germain.
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lichen Willen des Königs nichts nachgeben. Meinders musstesich daher mit einigen unbedeutenden Vortheilen begnügen undam 29. Juni den Frieden mit Frankreich und Schweden zu 29 . JuniSt. Germain en Laye abschliesscn. Der König erklärte im Ein- 1679gange, er habe durchaus keine Veranlassung zum Kriege ge-gen den Kurfürsten gehabt, als seine gegen die Krone Schwe-den eingegangenen Verpflichtungen. Der Kurfürst gab allesin Pommern Eroberte an die Schweden zurück, ausgenommendas, was diese im westfalischen Frieden und im stcttincr Ver-trage v. I. 1653 auf dem rechten Oderufer erworben, wovonihm nur Damm und Golnow blieben, doch behielt das Letz-tere der Kurfürst als mit 50,000 Thaler ablösbares Pfand.Schweden verzichtete auf alle Ansprüche und Rechte, die esdurch den stettiner Vertrag erhalten, besonders auf die Zöllein Hinterpommern. Der Kurfürst durfte bei der Räumungder Festungen alles Geschütz und Kriegsgerathe mitnehmcn undmusste nur zurücklassen, was er darin gefunden oder wasdavon noch darin war. In einem besondern Artikel verpflich-tete sich Ludwig XIV., zum Beweise seiner Freude, daß derKurfürst sein altes Bündniß mit ihm erneuern wolle, ihm in-nerhalb zweier Jahre 300,000 Kronen zum Ersätze des erlitte-nen Schadens zu bezahlen. Englands Vermittelung, mit derFriedrich Wilhelm unzufrieden war, wurde gar nicht erwähnt,und Schweden fand sich sehr beleidigt, daß der Friede ohnesein Zuthun, obgleich unter günstigem Bedingungen, abge-schlossen worden war, als es je hoffen konnte. Der Kurfürstgenehmigte den Vertrag sogleich, um die Franzosen möglichstbald aus seinem Lande zu entfernen, weil sie im Mindenschenund Clcveschen übel hausten; allein nur nachdem Dänemark 6. Oct.seinen Frieden mit Schweden geschlossen, zogen sie nach und 1679nach ab und erst im Februar des folgenden Jahres räumtensie Wesel ').
Die Wahl des Textes zur Friedensfestprcdigt drückte desKurfürsten Empfindungen offen genug aus: „Es ist gut,
1) t?ukell<Iork XVII. §. 77 ff. IvZsns (ZermsaiLs tot! säwiro-tio, cur vielt omiiio. iigberent, victorem prsetor äeäeons nibil MLN-sisset. Vergl. tVsgnsr p. 482. Nun sein Ruhm blieb ihm wohl!
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