Druckschrift 
2 (1837) Von 1640 bis 1688
Entstehung
Seite
313
Einzelbild herunterladen
 

313

Friedrich Wilhelm für Holland.

Nun drängten sich die Ereignisse. Frankreich und dessenVerbündete erklärten der Republik unter den nichtigsten Vor- Maiwanden offen den Krieg') und sielen sie von allen Seiten zu 1672Wasser und zu Lande an. Zwei französische Heere unter demKönige und Turcnne und unter Conde drangen unaufhaltsam, vor und bemächtigten sich schnell der wichtigsten, mit Verthei-digungsmitteln nur spärlich versehenen Festungen. Ein Don-nerschlag bei heiterm Himmel hätte nicht unerwarteter schreckenkönnen als der Ausbruch dieses Kriegs.

Um Holland von Deutschland abzuschneiden, vielleicht da-neben den Kurfürsten besonders zu kränken, nahm der KönigOrsoy, Wesel und Rees, ja sogar Gennep und Emmerich, ob-gleich die beiden letztem Festungen von den Holländern ge-räumt und von brandenburgischen Truppen eilig besetzt wordenwaren. Die Städte und die benachbarten Ortschaften wurdengeplündert So war mit den Festungen auch das HerzogthumCleve verloren. Vergeblich beschwerte sich der Kurfürst überdas feindliche Verfahren und verlangte die Räumung der festenPlätze, obwohl er recht gut wusste, daß er sie nicht erhalten! würde 2).

Er schickte nun den Fürsten von Anhalt-Dessau zum zwei-ten Male nach Wien und bat um stärkere und schleunigereUnterstützung. Der Fürst kam eben an, als die österreichischenMinister die von den polnischen Großen gegen ihren armenKönig, den Schwager des Kaisers, erregten, allerdings damalssehr gefährlichen Unruhen zum Vorwände brauchen wollten,um den Holländern die versprochene Hülfe zu verweigern.

Sie hatten deshalb ihren schwachen Herrn mißtrauisch gegenden Kurfürsten gemacht, der ja früher innerhalb zweier Jahreneutral und Feind und Freund der Polen gewesen sei; den-noch schämte sich Leopold bei dem hochherzigen VerfahrenFriedrich Wilhelms Holland und das Reich Preis zu geben,während er sich auf der andern Seite durch seinen geheimen

1) Die Kriegserklärungen Englands und Frankreichs waren vom7. April datirt, die Münsters und Kölns vom 27. Mai. VVsgenaar1. VI. p. 117 ff. Lampen IV II. p. 231 ff.

2) Ikestr. Lurop. IV XI. p. 22 ff.