Streit über Draheim. Polnische Königswahl. 297
Im bromberger Vertrage (1657) war ihm die StarosteiDraheim als Pfand einer Summe von 120,000 Thalern nachdrei Jahren zugesichert, allein dann nicht gegeben worden. Alsnun Stephan Potozki, der Inhaber der Starostei, starb, wollteder Kurfürst von den 400,000 Thalern, die er auf Elbing zufedern hatte, 300,000 Thaler erlassen, 100,000 Thaler aufDraheim mit über - und dieses dann erblich annehmen; das wei-gerte der König. Als der Kurfürst sah, man wolle ihn untermancherlei Zusicherungen und Borwanden wieder Hinhalten,setzte er sich mit Gewalt in den Besitz der Starostei und zahltedem Könige noch 15,000 Thaler für dessen Einwilligung, wasdie Polen sehr aufbrachte, indem Johann Casimir bald daraufabdankte ^). Jetzt verdoppelten die dabei interessirten Machte 16 . Sept.ihre Umtriebe um die Krone. Auch der Kurfürst hatte eine 1668starke Partei in Großpolen, und wie man sagte selbst denPrimas für sich; doch sollte er katholisch werden. Er verwei-gerte das, wie früher, entschieden mit der Erklärung, er werdedas nie thun, ja auf solche Bedingung nicht einmal die Kai-serkrone annehmen, und fügte so schön als ehrenwcrth hinzu:l die Polen würden ihn nie achten können, wenn er Gott nichtWort gehalten und seinen Vorthcil seinem Gewissen vorange-setzt hatte °).
Neben dem Pfalzgrafen von Neuburg, für welchen derKurfürst und Schweden, und öffentlich Frankreich, der Kaiserund England waren, traten noch besonders der Prinz vonConde auf, den Frankreich insgeheim, und der Herzog vonLothringen, den ebenso Österreich unterstützte. Gegen Ncuburgsprach einerseits die Hausmacht seiner Familie, sein Alter, diegroße Zahl seiner Kinder, sein Mangel an Gelbe und vorzüg-lich daß er als ein Deutscher verhasst war, weil die Polenmeinten, die Herrschaft eines deutschen Fürsten, welche ausBegierde zur unbeschrankten Gewalt ihre Unterthanen drückten,
1) kutenäurlX. Z. 64. Der König hatte die Starostci demDemetrius Wisnowiczki verliehen; den befriedigte der Kurfürst durch eingeheimes Abkommen. Taliiolci epist. 15 I. >>. 72.
Z) kutanclo rt X. §. 70.