Unterhandlungen mit Frankreich. 271
würfen entgegensetzen. Besonders arbeitete er, unter demScheine, den Holländern zu nützen, daran, seine Verbindungenin Deutschland, vorzüglich mit dem Kurfürsten, zu befestigenund auszudehnen. Er befahl daher dem Grasen d'Estrades,AM, Maisich an des Kurfürsten Schwiegermutter, die verwittwete Prin-zessi'n von Oranien, zu wenden, welche bei diesem sehr vielvermochte, und sie zu bewegen, daß sie ihren Schwiegersohndahin bestimme, zwar die beiden ersteren Vertrage (überdas Mitdirectorium in Westfalen und die freie Religions-übung der Katholiken im Cleveschen), nicht aber den drittenVertrag, den Vertheidigungsbund für Westfalen, zu genehmi-gen, weil dieser lediglich für Österreich gegründet werde, viel-mehr, dem Rheinbünde nun wirklich beizutreten. Psalz-Neu-burg werde, wenn es Frankreich wünsche, ohnehin die Geneh-migung jenes dorstener Vertrags verweigern; doch wolle derKönig lieber dem Kurfürsten dafür verpflichtet sein und sichder Prinzessin für deren Hülfe günstig erweisen. Diese erwie-derte dem Gesandten, indem sie es in Abrede stellte, daß derKurfürst daran denke, Österreich zu begünstigen: der Königsuche nur seine Freunde völlig abhängig von sich zu machen,daß diese nicht mehr an ihre eigenen Vortheile denken könn-ten, was der König bestritt, da er ja seinen Bund mit demKurfürsten erneuert, obgleich dieser in der polnischen Thron-folgesache nicht mit Frankreich, sondern mit Österreich verei-nigt gehandelt habe, seinen Sohn auf den polnischen Thronerheben und mit einer Tochter des Kaisers vermählen wolle,wahrend Österreich ihn hintergehe und aus ihn eifersüchtigsei ').
Der Kurfürst schickte nun dem Könige eine Denkschrift,in welcher er darzuthun suchte, der westfälische Bund werdevortheilhaft für Frankreich sein. Doch meinte Ludwig XIV.,obgleich ihn der Kurfürst zu überzeugen suche, das Quartan-sicher sei recht gesund, so wolle er doch nichts von dem west- "Mischen Vertheidigungsbunde wissen, und verlangte fortwäh-rend, der Kurfürst solle ihn nicht genehmigen. Dieser lehnte
1) cl'Lstrnües 1. III. p. 159 u. 198 u. vorzüglich des KönigsSchreiben v. 12. Juni 1665, p. 210 f.