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2 (1837) Von 1640 bis 1688
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«vouverainetat in Preussen.

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als Königsberg nichts bewilligen wollte, von den Oberrathenwieder eine neue Steuer, erst zwanzig Groschen und dann inzwei Monaten hundert Groschen und ein Viertel Hafers vonjeder Hufe, ohne Bewilligung der Stände ausgeschrieben undmilitairisch beigetriebcn.

Obgleich nun weder die Polen noch das herzogliche undkönigliche Preussen mit der Souverainctat des Kurfürsten überdessen Preussen zufrieden waren, so hatte der König von Po-len, da er die Wichtigkeit der Verbindung mit Friedrich Wil-helm erkannte, diesem dennoch die Souverainctat über Preussendurch ein förmliches Diplom, dem welaucr und bromberger^o. AugustVertrage gemäß, übergeben, was in einem kurfürstlichen Ma- ^58nifcste nun förmlich bekannt gemacht wurde. So viele Mühet2-Octoberder Kurfürst sich fortwährend auch im folgenden Jahre gab, ^58die Annahme der Souverainetät im Lande zu bewirken, so wardas dennoch vergeblich, weil er sich fortwährend weigerte dieStande zu berufen '), wahrscheinlich um während des Kriegesnicht den Widerstand des gestimmten Landes offenkundig wer-den zu lassen; ausserhalb der Versammlung der Stände aberwollten sich die Preussen auf Nichts einlasscn. Er ließ den-noch, durch die Nothwendigkeit dazu gezwungen, fortwährendneue Auflagen und Lieferungen für das Heer, ohne Bewilli-gung der Landstände, eintrciben, wobei ihn vorzüglich der Wi-derstand aufbrachte, den die Städte Königsberg seinem aller-dings verfassungswidrigen und gewaltsamen Verfahren ent-gegensetzte, da sie selbst seine Drohungen, sie mit Gewaltzwingen zu wollen, nicht beachtete und die nicht bewilligtenAbgaben nicht zahlte. Bald regte sich auch der Adel leb-hafter.

Als der Kurfürst auch nach dem Abschlüsse des Friedens 1660neue drückende Steuern ausschrieb und mit militairischer Gewaltbeitrieb, als alle Vorstellungen um Erleichterung vergeblich wa-ren und er sogar den Landräthen scharf verweisen ließ "), daßsie zusammengekommen wären, um eine Bittschrift an ihn ab-zufassen, erklärten sie, dazu rechtmäßig befugt, ja verpflichtet

Juli

1660

Y Baczko V, 240 ff.

2) Baczko V, 47S u.ZIZ.