Die Landstände.
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fast immer ohne lebhaften, überall ohne nachhaltigen Widerstandaufgcgebcn, sobald der Fürst sie angriff. Es war das ziem-lich überall in Deutschland so. Die unbeschränkte Fürstcnge-walt musste sich ausbilden und den veralteten Corporations-geist zerstören, um allgemeine Freiheit und Gleichheit der Rechteder Staatsbewohncr gegen einander zu begründen und aufdiese Weise eine durchgreifende Erneuerung des Gesammtlebenszu bewirken. War dies nun einmal die Gesammtrichtung derEntwickelung in Deutschland (und sie reichte noch weit überDeutschland hinaus), so muß es als ein für die brandenbur-gisch-preussischen Lander, ja für die Deutschen selbst höchstgünstiges Geschick betrachtet werden, daß hier ein Fürst auf-stand, der ein bestimmtes Ziel fest im Auge behielt und esunter allen Stürmen, die ihn umbraustcn, nie verlor, nämlichseinen Staat auf eine seinen Vorfahren unbekannte, von ihnennie geahnete Höhe der Macht zu erheben, den Kern künftigerGröße. Dazu verstand er die unumgänglich nöthigen Maß-regeln zu ergreifen, mit ungemeiner Thätigkeit und Einsicht^ eine früher nicht bekannte Masse von Kräften in seinen Län-dern zu wecken und diese dann mächtig in seiner Hand zusam-menzufassen und zu verwenden.
Es ist hier nicht die Frage vom Rechte, sondern daß derKursürst die Gewalt, welche er hatte und an sich nahm, nichtüberhaupt misbrauchte, um seine Unterthanen etwa aus despo-tischer Laune tyrannisch zu behandeln und zu bedrücken, sonderndaß der Druck, wo er erschien, nothwendiges Mittel zu einemhöheren, nicht persönlichen, sondern Staatszwecke war, wodurcher wenigstens erträglich wurde. Dieser Gesichtspunkt darf beiBetrachtung brandenburgisch-preussischer Verhältnisse nie ausden Augen verloren werden.
Mit welchem Eifer der junge Fürst alle Theilc der inne-ren Regierung und Verwaltung seine Länder umfasste, wie sehrer eigentlich selbst regieren wollte, zeigte die von ihm getrof-fene Einrichtung des geheimen Raths. Er hatte, wie wir ge-sehen haben, schon die statthalterische Gewalt Schwarzenbergssehr, noch mehr des jenem folgenden Markgrafen Ernst be-schränkt. Nach dieses Lode ließ er die Stelle in der Mark 1642ange unbesetzt, obwohl er in Cleve dem durch seine Verdienste 1647