Vollziehung des Friedens.
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fürst zu beschleunigen bemühet war. Er wollte, den Wortendes Friedensschlusses gemäß, nur die an der Oder gelegenenStädte Stettin und Wollin, nicht aber die zu denselben gehö-rigen Ämter auf dem rechten Odcrufer abtreten, was die Schwe-den verlangten. Er bot ihnen noch nach dem FriedensschlüsseMinden für Stettin, dann selbst für Wollin Gollnow und Garz,doch die Schweden verwarfen das sogleich als ganz unpassend.Da alle Vorstellungen gegen ihre wirklich sehr unbilligen Fo-derungen nichts wirkten, so wurde der Kurfürst so aufgebracht,daß er sich dem Kaiser näherte und diesen bewog der Königinvon Schweden die Belehnung mit Pommern zu verweigern, bissie das brandenburgische Pommern übergeben haben würde.Indessen musste der Kurfürst doch in der Hauptsache nachgeben,was er aber nicht that, ohne, wie er pflegte, im eigentlichstenSinne jeden Fuß breit Landes, den er nach seiner Meinungmit Unrecht abtreten sollte, mit allen möglichen Gründen ver-theidigt zu haben. Dem in Stettin abgeschlossenen Grenzver-trage nach blieben die Städte Damm, Grcifcnhagcn, Kaminund Gollnow mit einem ziemlichen Landstriche am rechtenOderufer in schwedischen Händen, und der Kurfürst musste vonder etwas über eine halbe Million Gulden betragenden pom-merischen Landesschuld über vier Fünsthcile übernehmen, wo-gegen ihm die Königin die Hälfte der Einnahme von dendurch sie in Hinterpommern angelegten Zöllen überließ, wasBiörnklau, der schwedische Gesandte in Wien, unterstützt hatteund dafür 12,000 Thaler erhielt'). Die Belehnung mit demLande sollte gemeinschaftlich stattsinden. Nun erst wurde Hin-terpommern an Brandenburg übergeben. Vergeblich suchte erEntschädigung dafür zu erwirken, daß es ihm so lange vor-enthalten worden war 2).
So viel Mühe sich indessen der Kurfürst gab, um auchdie Holländer zur Räumung seiner kleveschen Festungen zu be-wegen, so war das doch ganz vergeblich. Sie suchten ihreGrenze von dieser Seite zu sichern und trauetcn dem Kurfür-sten nicht, da seit seiner Vermählung sein Interesse mit dem
14. Mai1653
Juni
1653
1) kuksnäors III. 36—55 u- 60.2, kukensork III. 66.