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50 Buch IV- Erstes Hauptstück.
is.Novb. mehr, nämlich auf Vorpommern mit Stettin, die Inseln und1646 das Bisthum Kamin zu ermäßigen, wofür die Kaiserlichendem Kurfürsten nur das Bisthum Halberstadt als Entschädi-gung geben wollten, auch den Schweden aus Widerwillen ge-gen das aufstrebende Brandenburg vorschlugen, diese möchtenlieber ganz Pommern unter kaiserlicher Gewährleistung behal-ten. Die Schweden aber sahen die ihnen gelegte Falle undwollten sich lieber mit der Hälfte unter Zustimmung des Kur-fürsten begnügen, als wegen des Ganzen mit diesem in fort-währender Spannung leben, um so mehr, da die Pommernoffenbar mehr brandenburgisch als schwedisch gesinnt waren').
18. Novb. Nun erst willigte der Kurfürst in Unterhandlungen wegen I
Vorpommerns, erlangte auch in einigen Nebenpuncten Ermäßi-gung der schwedischen Fodcrung; allein bei den Hauptpuncten
25. Novb. beharrten sie und erklärten zuletzt förmlich, dem Kurfürsten
Hinterpommern und auch das Bisthum Kamin abtreten, was isie in der Mark besetzt hätten, räumen, das übrige Pommernaber behalten zu wollen; werde er nun nicht gutwillig in dieAbtretung Vorpommerns, Rügens und Stettins willigen, was ^die Kaiserlichen bereits nachgegeben hätten, so würden sic ganzPommern unter kaiserlicher Gewährleistung, und die von ihnenbesetzten Ortschaften in der Mark so lange behalten, bis' der ^
19. Deck,. Kurfürst nachgäbe 2). Der französische Gesandte St. Romain
theilte das dem Kurfürsten im Haag im Namen seines Hofesmit und versprach ihm, wenn "er den Foderungen Schwedensnachgäbe, das Bisthum Halberstadt und das ErzbisthumMagdeburg (dieses unter lästigen Bedingungen') zur Entschä-digung. Das Kurcollcgium drängte ihn Vorpommern abzutre-ten, da der unumgänglich nöthige Friede nicht anders erhal-ten werden könne. Der Kurfürst erklärte darauf dem kaiser-lichen Residenten Plettenberg, er wolle seinem Gesandten Voll-macht ertheilen, über das, was er als das Äußerste und allein desFriedens wegen abtreten wolle und was er als Entschädigungverlange. Von der Oder aber wolle und könne er in Ewig-
1) dl eiern III. 753.
2) dleiern III. 754 u. 773. kulenäork 6e red. sneeiei»XVIII. 16S.