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2 (1837) Von 1640 bis 1688
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Buch IV. Erstes Hauptstück.

Juli Stande bewilligten zur Einrichtung und Unterhaltung des so1641 verminderten Heeres, ferner der frankfurter Universität und desjoachimsthalschen Gymnasiums ein für allemal 150,600 Tha-lcr, was nicht ausreichte und hauptsächlich durch Steuer vonder Consumtion, vom Handel und Verkaufe der Maaren undProdukte, die Accise genannt, aufgebracht wurde ').

Konrad von Burgsdorf, dem der Kurfürst bei dem ge-fährlichen Unternehmen der Auflösung und Wiedereinrichtung desHeeres völlig zu vertrauen Veranlassung gefunden hatte, wurdeCommandant aller brandenburgischen Festungen, Befehlshaberder Leibgarde, oberster Kammerherr, mit Ehren und Würdenüberhäuft, Günstling des jungen Fürsten und auf eine Zeitlang fast allmächtiger Minister. Er durste auch noch Oberstseines dem Kaiser überlassenen Reiterregiments im kaiserlichenHeere bleiben und so doppelte Besoldung ziehen'). DcsKur-ir. April fürsten Unternehmen begünstigte die augenblickliche Waffenruhe,welche einerseits durch den Tod des Herzogs Georg von Lü-Lv. Mai neburg, andererseits des schwedischen Oberbefehlshabers Baner28 . April eintrat. Auch Arnim war gestorben und mit ihm seine aus-gedehnten Entwürfe verschwunden. Die Schweden hatten sich,wie gesagt, wieder in ihre Quartiere zurückgezogen.

Während der Kurfürst in der Mark mit großen Hinder-nissen zu kämpfen hatte, um sich nur erst einigermaßen fest-setzen zu können, waren zu gleicher Zeit, als er sich hier mitSchweden zu vertragen suchte, ohne bei dem Kaiser zu offenzu verstoßen, seine Verhältnisse zu den preussischen Ständenund zu Polen nicht minder schwierig. Wir sahen bereits, wiedie Landstände die Schwäche Herzog Albrechts und seiner Nach-folger benutzt hatten, um deren Macht ganz ungemein zu be-schränken, so daß diese durchaus nichts Bedeutendes ohne dieStände und vorzüglich ohne die Regiments-Näthe thun konn-

»ur das erste Material genommen. Erst von jetzt an ist die Idee einesstehenden Heeres da, welches auch im Frieden beibehalten werden sollte.

1) Landtagsreceß v. 21. Jul. >641 ungedruckt. Die Accise- undSteuerordnung beiMvliu s. Ourpus Oonsl.lt. Vlnroblcar. I'. IV. «ert. 3.eup. 1. p. 77.

2) CoSmarS Schwarzenberg S. 93.