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Buch IV. Erstes Hauptstück.
freistehe seine Festungen mit seinem Wolke allein zu besetzen.Er befahl ihnen das höchst geheim zu halten und übrigensdem Statthalter ferner gehorsam zu sein.') Diesen ließ erausserdem, durch den Landhofmeister Kreuz, seiner Gnade ver-sichern und Schulenburg sollte den Grafen gelegentlich ge-sprächsweise fragen, ob er nicht geneigt sei sich auf kurze Zeitnach Preussen zum Kurfürsten zu begeben, um diesem Rath-schlage zu crtheilen, wie die schwere Regierung gut einzurich-ten sei. Doch unterließ das Schulenburg, wahrscheinlich umkeinen Argwohn zu erregen.
Der Graf war sehr darüber erfreuet, die Statthalterschaftbehalten zu dürfen, bctheucrte seine Ergebenheit und Treue,nahm auch, auf Befehl des Kurfürsten, die Besatzung vonSpandau und die Civilbeamten durch einen Handschlag inPflicht für den neuen Herrn, was der Oberst v. Burgsdorfebenso mit den Hauptleuten der küstrincr Besatzung that.Bald darauf ging der Kurfürst einen Schritt weiter. DerRittmeister Strauß hatte mit zwei Compagnien Reitern, vonPeitz aus, durch einen sehr unüberlegten, jedenfalls vom Kur-fürsten nicht befohlenen Angriff die Schweden aus ihren Win-terquartieren in der Niederlausitz aufgescheucht. Der OberstHartmann Goldacker streifte verheerend bis Stettin, ein ande-rer Reiterhaufe griff die Schweden in Mecklenburg an. DasJanuar reizte diese so, daß der General Stalhanß sogleich in die Mark1641 einrückte, das befestigte Zossen, welches mit hundert branden-burgischen Dragonern besetzt war, einnahm und plünderte,zwölf Dörfer verbrannte und selbst Berlin bedrohete. Des-halb vereinigte Schwarzenberg eilig die Besatzungen der um-liegenden Ortschaften zur Vertheidigung Berlins, und auf sei-nen Befehl ließ der in Schrecken gesetzte Oberst Kracht diedamaligen Vorstädte mit vielen guten Gebäuden und Meie-reien in Brand stecken, was mit der Verstärkung der unbesol-deten Besatzung für die Stadt sehr nachtheilig war').
1) Königs Berlin ll. S. 20.
2) CoSmarS Schwarzenberg S. 326.
3) knkenüork äs rebus suecicia XIII. §.56. Königs Ber-lin II. S. 16.