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2 (1845)
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Dreirmdzwairzigsies Kapitel.

Dritter Orden der Karmelitinen.

(1702.)

Wenn man die Geschichte der geistlichen Orden betrachtet, soersieht man, daß gewisse Anstalten einen dritten Orden errichteten, inwelchen man Leute anfnimmt, die zwar in der Welt leben, abereiner gewissermaßen dem Hauptordcn ähnlichen Regel folgen. Diesedritten Orden waren von jeher für viele Gläubige ein Mittel znihrer Heiligung, und Personen aus den höhcrn und höchsten Ständenließen sich in dieselben aufnehmcn. In der Normandie nun hateine Anstalt dieser Art wesentliche Dienste geleistet: nämlich derdritte Orden der Karmelitinen, der im Jahre 1702 in derDiöeese Avranchcs gestiftet wurde.

Die Errichtungsbriefe wurden von den: Karmelitenprovinzial derProvinz Frankreich am 26. Jaunar 1702 gutgehcißen und am9. August desselben Jahres von Coetanfao, dem Bischöfe von AvrancheS,beglaubigt. Es befand sich nämlich dieser Prälat damals ans seinenPisitationörcisen gerade zu Barenton. Zum ersten Superior diesesdritten Ordens wurde sofort der Abbe Dubois, ehemaliger Pfarrer -von Saint Jean de la Häse erwählt; von den Bischöfen von AvrancheSaber, welche vom Jahre 1700 auf Coetanfao folgten, beschütztenAlle diese Genossenschaft. Im Jahre 1779 wollte Herr von Belbeuf,der letzte Bischof dieser Diöeese, die Statuten durchsetzen, und bestä-tigte eine neue in acht Artikeln bestehende Bestimmung, welche heut-zutage zur Regel dient. Dieser Sammlung der Statuten erwähnteine Bulle des Papstes Pius VI. vom 27. September 1787, welcheden Schwestern, die sich zu Retraitcn versammeln, einen vollkommenenAblaß verleiht.

Selbst die französische Staatsumwälzung, welche so viele treff-liche Anstalten zerstört hat, konnte diese in ihrem schönen Wirkungs-kreise nicht hemmen, und sogar in den Zeiten des größten Unglückesnahmen ihre Obern in Privathäusern neue Untergebene auf. Alsaber die Kirchen wieder geöffnet wurden, da setzte auch der dritteOrden der Karmelitinen, Segen verbreitend, seine Hebungen öffent-lich fort. Uebrigenö wird die jährliche Rctraite, die ehedem zu

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