ein Noviziat von zwei Jahren, während dessen sie im Lesen, Schrei-ben, in der französischen Grammatik, in der Arithmetik und Geometrie,so viel in der gewöhnlichen Feldmcßkunst praktisch nöthig ist, Unter-richt erhalten. Dabei werden sie im Kirchengesange gebildet, mitbesonderer Sorgfalt aber in der christlichen Lehre unterrichtet, damitsic auch Andern dieselbe erklären können. Damit sic aber ihrem Berufeum so leichter entsprechen können, übt man sic fleißig in allenTugenden deS Ordcnöstandes, hauptsächlich in der Sanftmnth, Geduld,Entsagung und LoSreißung von der Welt.
Nach Vcrflnß der vorgeschriebenen Zeit und nach gut bestandenerPrüfung dürfen sie die Gelübde, aber nur auf eine bestimmte Zeit,oblegen, wie eö die Gesetze deS Königreichs verschreiben. DasEcntralhaus oder Seminar der Congrcgation steht zu Saint-Suscienbei Amicus, hat einen Superior, zwei Assistenten, zwei Visitatorenoder Inspektoren und einen Proenrator oder Ockonomcn. Ter Superiorist zugleich Novizenmcister, die Assistenten sind Lehrer, und die Visitato-ren haben die Aussicht über die Schulen. Niederlassungen außer demHaupthaus sind Compiegue, Lille u. s. w., kurz die meisten bedeutendenStädte der Umgegend, wo je 3 — 4 — 0 Mitglieder wirksam sind. '
Verwaltung und Statuten sind im Allgemeinen nach dem Vor-bilde der Congrcgation der christlichen Schulen geordnet; auch in derUnterrichtsmethode folgt man deren Beispiel. Alle hinlänglich gebildetenMitglieder werden auf Verlangen der Lokalbehördcn in die Dörferentsendet. Je nach der Größe der Pfarrei können auch ihrer zweioder noch mehrere den Unterricht besorgen. Der Gcneralökouomverständigt sich mit den Lokalbehörden über schickliche Meublirungund anständigen Unterhalt solcher Brüder, nud keinem dieser ist eSjemals gestattet, darüber selbst zu eontrahiren oder von Gemeindenund Einzelnen Etwas zu fordern.
Zur Aufnahme in die Eongregation befähigt eine ehrbare Her-kunft, ein unbescholtener Ruf, ein anständiges Acußerc, ein gesunderVerstand, Liebe zum Unterrichtswesen, Tauglichkeit und Anlage zumSingen, Geschick zu den kirchlichen Cercmouien, und besonders solideFrömmigkeit; die Zeit der Aufnahme ist das Alter von 18—25Jahren; die Tracht des Vereins ein brauner Obcrrock.
r Vergl. P. Karl v. heil. Alvys, Statistik u. s. w. S. 559.