Druckschrift 
2 (1845)
Entstehung
Seite
308
Einzelbild herunterladen
 

303

Betragen, so wie über den Stand ihres Vermögens, wovon sicwährend des Noviziats leben sollen. Sind sic aber einmal aus-genommen, so erhalten sie die nöthige Unterweisung und Bildung;auch müssen sie das Singen lernen, um ans diese Weise in de»betreffenden Psarreien nützlich zu werden. Diese Brüder leisten ihreGelübde stets nur für ein Jahr, tragen Nocke von schwarzer Farbe,die nur wenig von den Soutanen der Geistlichen verschieden sind,Hüte mit breiten Krempen und weiße Halskrägchcn.

Tie Congregation der Brüder des heiligen Joseph von Rncill»sur Loir, wo daS Haupthans ist, besitzt bereits 50 Anstalten üi10 Divccscn Frankreichs, wovon die meisten in der Diöcese ManS,zwei aber sogar in Algier sich befinden. Die Zahl der Brüderbeträgt ungefähr dreihundert.' Möge diese nützliche Anstalt stets an Um-fang gewinnen, damit ihr Segen um so reichlicher verbreitet werde!

<1. In der Mcardic.

Auch in der Diöcese Amiens wurden Brüder des heiligenJoseph cingeführt, um die frommen Schüler des Abba de la Salledurch Lehrer zu ersetzen, die in derselben Schule gebildet und vondemselben Geiste erfüllt wären, die aber einzeln gehen und in denDörfern sich verbreiten dursten. De Chabons nämlich, Bischofvon AmienS, erinnerte sich, recht tief bewegt von allem dem, waSman von einer Generation erwarten konnte, die keinen Unterrichtgenießt, oder rcligionölccren und indifferenten Lehrern anvcrtraut ist,daran, daß die Bischöfe theilS auf den Coneilien, theilö einzeln fürsich, stets das Halten von Schulen nachdrücklich empfahlen, undbestätigte daher um so lieber eine Gesellschaft, die den Dörfernchristliche Lehrer verschaffen sollte. Eine königliche Ordonnanz vom25. Dceember 1823 bestätigte sie sofort für den Primärunterricht.

Die Glieder dieser Congregation, welche den Namen Brüderdes heiligen Joseph tragen, stehen unmittelbar unter bischöf-licher Auktorität; sic helfen den Pfarrern bei Spendung der Sakra-mente, beim Unterrichte im Katechismus, versehen den Cantorsdicnstin den Kirchen und bewachen die Ordnung in Sakristei und Kirche.Uebrigens sind sie, gleich allen ähnlichen Vereinen, den Reglementsder Universität für den Volksunterricht unterworfen. Sic bestehen» Vgl. P. Karl v. heiligen Aloys ic. S. 5L8 f.