Druckschrift 
2 (1845)
Entstehung
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c. Z» dci» Departe>nent Maine.

Dujarrio, Pfarrer von Rueillo sur Loir, einem Dorfein der Diöcese Mans, und Stifter der Schwestern von der Vorsehungin dem Departement Maine, hat außerdem noch die Diöcese Mansmit einer. Gesellschaft von Schulbrüdcrn beschenkt.

Er begann sie im Jahre 1821 und nahm in seine Pfarr-wohnung eine bestimmte Anzahl von jungen Leuten auf, die manihm von allen Seiten her mit aller Freude anvertrante. Baldwaren eS deren zwanzig, welche er während ihres Noviziats hcran-bildete und zugleich für, ihre Bedürfnisse sorgte. Unter seinen Zög-lingen nun bemerkte er einen, den er für geeignet hielt, ihn in derLeitung des Werkes zu unterstützen. Diesen schickte er nach ManS,damit er daselbst bei den Brüdern der christlichen Schulen studire,und sofort nach Paris in das Noviziat. Als dieser junge Mannnach Rueillo zurückgekehrt war, wurde er an die Spitze der Novizengestellt, deren es bereits über 40 waren. Dies; war ein Glück fürdie Anstalt. Denn das Werk gedieh so herrlich, daß es im Jahre 1824bereits 19 Niederlassungen und im Jahre 1827 hundert Brüderzählte. Ein CentralhauS ist für das Noviziat und die jährlichenRetraiten gewidmet. Fast gleichzeitig mit dem Anfänge dieser Anstaltwurde ans der andern Seite der Diöeese bei dem Pfarrer vonLarchamp, zwischen Ernöe und Fongore ein Vorbcrcitungsnoviziaterrichtet; noch ein zweites wollte man in der Diöcese Orleans errich-ten, wo man ein treffliches Haus für diesen Zweck anbot. DieseKongregation, die fast nach dem Muster der des Johann de laMennaiö in der Bretagne eingerichtet ist, war am 25. Juni 1823durch eine königliche Verordnung unter dem Namen Brüder desheiligen Joseph bestätigt worden.

Die Brüder genießen mit denen der christlichen Schulen dieselbenPrivilegien, sowohl rücksichtlich der Befreiung vom Kriegsdienste alsauch hinsichtlich der Universität. Sic wohnen bei den Pfarrern undwerden auch bei ihnen verpflegt; auch werden sic nur unter dieserBedingung auSgcsendet. Sind jedoch zwei oder noch mehrere ineiner Pfarrei, so dürfen sie bei einander wohnen. Die Novizenwerden vom 16ten bis 25ften Jahre angenommen, jedoch niemalsohne schriftliche Zeugnisse der Pfarrer über ihre Fähigkeiten und ihr

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