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33 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 6 (1854)
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Unabhängigkeit und alten Staatsverfassung," so sprach er in sei-nem Manifeste,haben wir den uns vom Kaiser gnädigst ange-tragenen bundesgenössischen Beistand, vermöge der vorher ein-geholten Meinung der Räthe und Gemeinden, aufs Nene erstehtund erhalten. Wir kamen mit den k. k. Generalen überein, daßungesäumt alle und jede Pässe und Grenzen GraubündenS mit sovielen k. k. Truppen sollen besetzt werden, als zur Unterstützung derLandestruppen nöthig sein werden. Sowohl der General Fcldmar-schall-Lieutenant Graf von Bellegarde, als der kommandirendeGeneral von Auffenberg, geben feierlich die Zusicherung, daß diek. k. Truppen den Landesbewohnern nicht im Geringsten zurLast fallen, sondern unter Vorbehalt der erforderlichen Einquar-tierung ohne Schaden und Beitrag der Einwohner verpflegtwerden sollen; und wenn auch die Umstände mehr oder wenigerLieferungen erfordern, so wird der Betrag den Lieferanten in lau-fendem Preise bezahlt werden."

Uebrigens sollen und werden die zwischen Oesterreich und Bün-den glücklich bestehenden Traktaten und Erbvereine fernerhin heiligund genau beobachtet werden. Die Freiheit, Unabhängigkeit undalte Staatsverfassung der Bündner sollen wider alle und jede An-griffe beschützt werden. Von den k. k. Generalen und andern Offi-zieren soll und wird sich keiner im Geringsten in die innere Regie-rung des freien Landes mischen; alle Einquartierung und Besetzungder Oerter soll mit Rath und Mitwirkung der Bündner geschehen.Die k. k. Völker werden nur an diejenigen Plätze verlegt, wo esdie Sicherheit und Beibehaltung der innern Ruhe erfordern.Chur, den 17. Oktober 1798."

Dieser Zusicherungen ungeachtet fühlten die helvetisch gesinntenFamilien doch bald ihrer Gegner gewaltthätigen Sinn. Die Solda-ten wurden meistens nur ihnen ausschließlich aufgebürdet. Von eini-gen Ortschaften liefen Klagen ein, daß, angeführt von Bündnern,