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vollkon,Innung eigen ist, wird damit auch die Verbesserung allerseiner gesellschaftlichen Verhältnisse gestattet.
Keine Majorität kann gebieten, unmoralisch zu sein. DieEinzelnen haben in diesem Falle nicht mir das Bcfugniß, denGehorsam aufzukünden, sondern selbst die Verpflichtung dazu.
Keine Majorität kann den einzelnen Bürger zwingen, widerdie Gesetze der Vernunft und Natur zu denken, zn empfinden,wahrzunehmen; keine kann ihn zwingen, das Weiße für Schwarz,und den Jrrthnm und llnsinn für Wahrheit zu halten.
Wenn ein Staat, um die Ueb'ervölkerung zn verhindern, nachdem Vorschlag des Aristoteles (kol. L. 7. e. ik) die Geburtenzn ermorden geböte, ehe sie Empfindung und Bewußtsein haben;wenn dem Gesetz, und hätten dreißig Millionen es gegeben, eineinziger tugendhafter Bürger widerstrebt, es nicht erfüllt, so hater recht gethan, unrecht das Volk. „Man soll Gott mehr ge-horchen, als dem Menschen!" sagt die Schrift.
Ein ähnliches Bewandtniß mag es mit der Erblichkeit derStände bei den Hindus haben, von der uns die Reisebcschrei-ber erzählen. Ein Hindu ans der obern Klasse kann einen Pnl-lyar, der ihn berührt, auf der Stelle umbringen, ohne deswegeneine Strafe, wenigstens keine harte, zu befürchten (ungefähr wiein Europa hie und da der Edelmann einen Stoß oder Schlag vonbürgerlicher Hand mit Erstechung des Thäters, wenn auch nichtganz ungestraft, vergelten darf).
Wechselt die Namen, und die Fabel erzählt zuweilen von euch.Die Kriminalgesetze find darin bei den Barbaren einerlei, daß sicgegen die gebildeter» Stände, wo sie am strengsten sein soll-ten, die gelindesten, und gegen die untern grausam sind.
So sehr aber hängt das Urtheil des klügsten Mannes von ein-mal adoptirtcn Systemen und Verhältnissen ab, daß er ohne Er-