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33 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 6 (1854)
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Meier vergrößerte unsere Besorgnisse durch die scinigcn ummeisten. Er fürchtete' unerwarteten Einfall der Kaiserlichen inBünden, und glaubte davon die untrüglichsten Vorspuren zu ken-nen. Schon war öffentlich im Lande der Wunsch geäußert, manmüsse den Schutz des Hauses Oesterreich anrufcn und den altenErbverein mit demselben gegen Frankreich und zur Sicherstellungder gegenwärtigen Konstitution ausdehncn.

Laut Erbeinigung des Hauses Oesterreich mit dem Frcistaateder drei Bünde (die Urkunde datirt sich vom 15. Dezember 1518)war Bünden pflichtig, jeden feindlichen Durchpaß zum Angriff desTyrols und der voralbcrgischen Lande zu wehren, freie Werbungim Kriege zu gestatten und getreue Aufsicht und Nachbarschaft zuhalten. Wenn beide Thcile im Kriege begriffen waren, solltekeines ohne des andern Vorwisscn und Raih Frieden schließen;auch machte sich kaiserliche Majestät anheischig, »m die Freund-schaft der Republik dauerhaft an sich zu ziehen, jedem der dreiBünde jährlich 200 Gulden auszahlen zu lassen.

Die verzweifelte Lage der Dinge weckte nun in allen Gemütherndas heftigste Verlangen, durch theilweise Vereinigung Grau-bündens mit der Schweiz das Einrücken der kaiserlichen Truppen,vor dem Ausbruche eines Krieges, zu verhindern. Sobald diehelvetisch gesinnte Herrschaft Matenfeld und das ebenfalls derVereinigung holde Engadin Schweizerbodcn hießen, bildete mansich ein, werde der Kaiser, ohne offenen Friedcnsbruch, nicht inBünden eindringen können.

Der Standcspräsidcnt Tscharner hatte schon unterm 31. Julivon Richter, Gericht und Rath, auch ganzer Gemeinde zu MalanSbestimmte Vollmacht erhalten, sich nach Aarau zu begeben, umdort die theilweise Reunion zu bewirken. Er empfing nun einförmliches Schreiben an das helvetische Vollziehungsdirektorium,