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von seinen Auge scheuen, die durch Unterricht nnd Reichthum herrsch-ten, erhob es sich wieder gegen dieselben, gereizt von Gegenfak-tionen, sammelte sogenannte „unparteiische Strafgerichte,"welche nie ihr Werk schlossen, ohne die Kaffen der regierendenFamilien zu leeren. Jedes Jahrhundert zählte dergleichen wildeAufstände des Volks.
Die Landsgemeinden waren mehrentheils wenig besucht. Manüberließ die Führung der Geschäfte den Vorgesetzten der Dorf-schaften, nnd diese, meistens Ergebene einer oder der andern reichenFamilie, folgten den Winken derselben. War die Gemeinde abervollständig versammelt, wie etwa an Tagen der Besatzung (Wahlder Obrigkeiten nnd Deputirtcn), so eröffnete sie sich gewöhnlichmit frommem Gebet, nnd schloß mit furchtbarem Geschrei, Rippen-stößen und Ohrfeigen.
So entsprach also das selbstherrliche Volk den Erwartungen,welche man von seiner Unwissenheit schöpfen konnte. — Als esnoch über Unterthanenlande herrschte, war es an ihm, die Amt-leute in denselben zu ernennen. Diese aber erkauften ohne Scheuihre Stellen von den Gemeinden. Die Kandidaten boten für jedeihnen günstige Stimme bestimmtes Geld, nnd der Meistbietendegewann. — Aehnliche Feilheit der Stimmen fand überall statt,so oft einträgliche Aemtcr oder Pachtungen zu vergeben waren.
Tiefer kann kein Volk sinken, entehrender keine Negierungsformsein, als da, wo Verwaltung der Gerechtigkeit Wucherern anver-trant wird. — Dies war der Fall in dem Freistaat der drei Bünde.
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Die Verderbtheit des sittlichen Charakters von den Bewohnernder ehemaligen Unt erthanen-Lande Nhätiens sucht, nn-streitig mit Recht, eine ihrer Quellen in der ehemaligen Staats-