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Gesellschaften gestillt werden, wo leichtere Ucbcrstcht der geringenGliederzahl, wo Einfalt der Verhältnisse, weder Strenge nochVielheit der Gesetze erheischen.
Verschiedenheit der GebirgsLrtlichkcitcn, der Landessprachen,der Sitten, der heimatlichen Gebräuche, der Rcchtsame, begün-stigte die Neigung der Leute, So entsprang der rhä tische Fö-deralismus, ein Bundessystem, wie außer diesem die gesitteteWelt keinö gekannt hat.
Jeder einzelne Bürger ward in seiner Gemeinde freier Herr.Er gab zu öffentlichen Angelegenheiten seine Stimme; war jedesStaatsamtes fähig, und trug, als Patrizier seines Dorfs oderStädtchens, schneidende Vorrechte vor den später» Ankömmlingenoder deren Nachkommen (Hintersassen). Er kannte, als freierMann, keine Abgaben. Geistliche und Schuhllehrer wurden vonihm kärglich, obrigkeitliche Personen meistens gar nicht besoldet.
Das Beisammenwohnen einiger Familien bildete ein Dorf.Jedes Dorf war als ein eigener kleiner Freistaat anzusehen, mitbesonder» Privilegien, Rechtsamcn und Jurisdiktionen. Es führteseine Orts-Haushaltung unabhängig unter dem Vorsitz eines Cuvig(oder Dorfmcisters).
Sich aber zu stärken und dem Gericht Unparteilichkeit zu geben,traten mehrere Dörfer zusammen mit Vorbehalt ihrer besonder»Rechte, und stellten eine Gemeinde dar — eine größere Re-publik. An ihre Spitze trat der Ammann, begleitet von Raths-herren, Gerichtssäßcn und Geschwornen. In der Landesgcmeinde,wo das Volk sein Hoheitsrecht übte, und Knaben von sechszehnJahren, an einigen Orten sogar von vierzehn Jahren, stimmfähiggehalten wurden, hielt der Ammann den Vorsitz, so wie im Ge-richt. Er besorgte die allgemeinen Staatsgeschäfte im Namen derGemeinde, und war bei den allgemeinen Bundes- oder StandeS-und Landes-Versammlungen Repräsentant seiner kleinen Republik,