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33 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 6 (1854)
Entstehung
Seite
173
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auf der Stelle das Betragen des Gouverneurs an die französischenOberbehördcn nach Guadeloupe, in den verbindlichsten Ausdrücken.In Guadeloupe hingegen faßte man sogleich den Vorsatz, ver-mittelst der Fregatte Vcngeance vor Curassao die Insel zu nehmen.Eiligst wurden also sechs bewaffnete Fahrzeuge abgcschickt, dreiBrigantinen, jede von scchszchn Kanonen, und drei Goelettcn, jedezu zwölf Kanone», die leichte Eroberung zu machen. Der fran-zösische Agent BrcsseLin übernahm selbst die Leitung des gan-ze» Werks.

Man muß über die freche Undankbarkeit der französischen Be-hörden erstaunen. Man kann erstaunen, wie untergeordnete Be-hörden der Regierung Frankreichs wagen durften, Besitzungen einerbefreundeten, bundesgcnöffischcn Macht, mitten im Frieden feind-lich, ohne allen Anlaß zu überfallen. Gewiß war dazu ans St. Clvndkeine Weisung vom ersten Konsul gekommen. Die Agenten vonGuadeloupe handelten also ganz eigenmächtig; ohne Zweifel inHoffnung, bei diesem Staatsstreich gute Beute für sich zu machen.Die Entschuldigung einer solchen Eroberung war nachher bald zuersinnen. Man konnte den Schritt nur als Nothwendigkeit erklären;etwa sagen, Curassao wäre außerdem ein Raub der Engländer ge-worden. Man kannte zu Guadeloupe, wie in Europa, den Grund-satz der gemeinen Politik: Was nützlich ist, das ist rechtlich!Freilich, die Verletzung des Völkerrechts war schreiend! Aber wasgilt Völkerrecht? Ungefähr so viel, als ln Bundesverträgenimmerwährender Friede und ewige Freundschaft." Leute vom Fachkennen den Werth solcher Floskeln.

3. Bresscau landet.

Zn Curassao ahnete Niemand die verrätherischen Anschläge, alsman eines Tages (den 23. Heumonat) bei Morgensanbrnch fünf