Druckschrift 
33 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 6 (1854)
Entstehung
Seite
152
Einzelbild herunterladen
 

152

ernannten Abgeordneten der selbstherrlichen Provinzen zusammen-gesetzt; so wie die Generalitätsrechenkammcr, welche dieRechnungsgeschäfte mit den einzelnen Provinzen besorgte. Diefünf Admiralitätsämter, zur Verwaltung der Seemacht nndLeitung des Seekrieges, standen ebenfalls unter der Hoheit derGeneralstaaten.

In den Provinzen selbst hatte man anfänglich die vollziehendeGewalt irgend einem Statthalter übergeben, zu welchem manVertrauen fühlte. Theils Gewohnheiten nnd Herkommen, theilsdas Bedürfniß, in Tagen allgemeiner Umwälzung eine kraftvolleRegierung zu haben, hatte das Betbchalten dieser Einrichtungempfohlen. Jede Provinz wählte sich ihren Statthalter, als erstenVollziehnngsbeamten und Heerführer, nach Gefallen. Er hattenicht überall die gleichen Rechte. Nach Ermordung des PrinzenWilhelm von Oranien ernannte man sogar über die Provinzial-statthalter einen Oberstatthalter, den Grafen von Leicrster. Dochdiese der Freiheit furchtbare Stelle, vor welcher der scharfsinnigeund muthige Oldcnbarneveld beharrlich warnte, endete mitLeicestcrS Abgang.

Inzwischen ward nicht untersagt, daß nicht mehrere Provinzeneinem und demselben Manne hätten die statthaltcrlichc Gewalt über-tragen können. Es geschah dies auch mehrmals. Am meistenstrebten, mit ungleichem Glück, die Sohne des Hauses Oraniendieser Würde und Macht nach, vermittelst derselben sie, an derSpitze der Heere nnd Flotten in den Provinzen, VollstreckerderGesetze und Nebenbuhler der höchsten Gewalt selbst wurden. Weilin den Kriegen ihr hoheitliches Ansehen am meisten galt und glänzte,War nichts natürlicher, als daß ihr Streben immer auf Vermeh-rung der Kriegsmacht und aus Verwickelung der Niederlande infremde Fehden gerichtet war.

Man fühlte sehr wohl, daß so große Gewalt, in die Hand