es eines ungebundenen Armes; und wo nicht viel zu gewinne» ist,drängt sich die Herrschsucht der Eroberer minder gierig zu. Ohne-hin diente den batavischcn Niederländern, wie den helvetischenHochländern, das, was in ihren Heimaten das Leben mühsammacht, das Moorland und das Felsengebirg, zugleich als Schutz-wehr gegen Anfechtungen von fremder Gewalt.
Die staatsthümliche und bürgerliche Freiheit der Völker, welcheunter unfreundlichen Himmelsstrichen und in nnwirthbaren Land-schaften das erste Kind gebieterischer Nothwcndigkeit ist, kan»in fruchtbaren Gegenden und unter milderin Himmel nur das letzteWerk allgemeiner Gcistcsmündigkeit und öffentlicher Tugendsein; so wie der reifere Mann nur durch mühvoll erkämpfte Weis-heit endlich jene Wahrheit, Einfalt und Unschuld gewinnt, diedem Kinde natürlich sind.
In Batavicn, wie in Helvetica, führten örtliche Verschie-denheiten und Hindernisse, welche die Verbindung unter benach-barten Landschaften erschwerten, wie Gebirgsketten, und Sümpfeoder Polder, eine Trennung der Gemeinwesen herbei, welche nach-her erblich durch die Zeiten des Alles zerstückelnden Lehenwesensin die freien Verfassungen der Bundcsschaft beider Staatenüberging. Auch bewegt sich die Volksfreihcit in kleinern Gemein-wesen gemächlicher, als in größern, weil da ungleich weniger Rück-sichten und Verhältnisse beschränkend cintreten. Der Mensch sprichtund handelt inner den vier Mauern seiner Wohnung unbeengter,als öffentlich in der Stadt, und hier unabhängiger, als im weiternStaatsverband. Je größer das Reich und die Volkszahl, je mehrmuß Recht und Freiheit des Einzelnen durch Mannigfaltigkeit vonAnsprüchen der Andern geschmälert werden. Aus diesem Grundesah man auch überall die Freistaaten alter nnd neuer Zeit inEidsgenossenschaften blühen: so in den zwölf StämmenIsraels, so in Griechenland, im mittelalterischen Italien, in der