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Reichthum begünstigen und die Gleichheit aufheben könne, wie dieFlorentintschen Mediceer in der Geschichte gezeigt haben. Verbotdoch auch schon in Rom das Claudische Gesetz Senatoren, einKauffahrteischiff im Meere zn halten, welches mehr denn vierzigMedien Fracht einnehmen konnte. Wo nicht Tugend, nicht Kennt-lich und Verdienst, sondern Geburt allein Anspruch auf Verwaltungöffentlicher Aemter machen darf, ist der Staat bloße Domäne, dasVolk deren Dienerschaft, die Staatsführnng meistens zum Schlechte-sten hinneigend, zumal wenn das Amt mehr Erwerbsquelle desAngestellten, als Gelegenheit wird, dem Vatcrlande wohlthätigzn werden.
Die venedischcn Gouverneurs, Proveditoren und Podcsta's inden Nnterthanenlanden bekleideten ihre dortigen Stellen nur aufkurze Zeit. Um so eilfertiger und gewissenloser benutzten ihrer vieledie gesetzliche Frist, sich zu bereichern. Alle fünf Jahre ward frei-lich eine Kommission von drei Senatoren in die untcrthänigen Land-schaften geschickt, um die Amtsführung der Angestellten und all-fällige Klagen der Untcrthanen zu prüfen, ungefähr wie die ehe-maligen selbstherrlichen Kantone der Schweiz Syndikate tu ihreuntcrthäliigen Landvogteien ausschicktcn; allein da die Prüfende»,wenn sie pflichtvergessen sein wollten, minder den Mißmuth ein-zelner, ohnmächtiger Nntcrthanen, als, wenn sie gerecht sein woll-ten, die frühere oder spätere Rache der Mttadelichen zn fürchtenhatten, blieb die Aussendung der Kommissionen größtcnthcils nurein Gepränge, das der Regierung zwar einen Schein der Ge-rcchtigkcitsliebe, hingegen den Untcrthanen nur schlechte Hilfe gebenkonnte. Daher empörte sich in den ersten dreihundert Jahren nach derEroberung Dalmatiens Zara siebenmal; mehrmals empörte sichTriest; Kandta, seit Besitznahme dieser Insel, nicht minder. Fehl-griffe oder Ungerechtigkeiten der Regierenden waren gewöhnlich die