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33 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 6 (1854)
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bare Wachsthimi war in der That schon Beginnen des allmäligenVerfalls; denn damit verwandelte sich die Natur desSeestaatcS. Der erste Schritt zum Tode Venedigs war in jenementscheidenden Jahr 1319 geschehen, als die alte, freie Staats-Verfassung durch den Ehrgeiz des Großen Raths gebrochen worden.

Nun die Gleichheit aufgehoben war, theilte sich Venedig in dreiStände, die einander wechselseitig haßten oder fürchteten. Da standder Große Rath in gewaltthätig angcmaßter Selbsthcrrlichkeit; voneiner Seite ihm die nnterthänig erklärte Bürgerschaft, von derandern ihm der noch mit alten Machtmitteln ausgestattete Ducafeindselig gegenüber. Zuerst versuchte es gegen ihn die Bürger-schaft, ihr verlornes Recht wieder zu crrringen. Die Empörungenunter Marino Bocconio, dann unter de» Qnerini'S gegenden Großen Rath und gegen den Duca waren blutig, obwohlfruchtlos. Aber doch erschütterte die Verschwörung der Qucrini'sdie Sicherheit des Großen Nathes so sehr, daß sich derselbe, auch»ach dem Siege, noch nicht geborgen genug glaubte. Er ernannteim Jahr 1310 zur Bewachung der Staatssicherheit eineeigene Behörde, den Rath der Zehner (Oonslxlio üi visoi),stattete ihn mit diktatorischer Vollmacht, mit Losgebundenheit vonallen geschlichen Formen und mit Befreiung von aller Verant-wortlichkeit aus. Diese furchtbare, in dunkler Heimlichkeit wirkendeObrigkeit, anfangs nur für wenige Monate geschaffen, wußte ihrschreckliches Dasein bald auf immer zu behaupten, und ward mitder Folge der Zeit dem Bürger, wie dem Fremdling, dem Duca,wie dem Großen Nathe gefahrvoll, während er nur Wächter derAristokratie sein sollte.

Nach diesem erlebte Venedig die Verschwörung seines eigenenDuca gegen den Großen Rath. Die Beleidigungen, welche derHerzog Marino Falieri von jungen Patriziern ungeahndet hattedulden müssen, die neuen Beschränkungen der herzoglichen Gewalt,.