es, nach Abgang der Stärke, bloß hundertjährige Uebungenanzurufen hatte.
S. Erste Wirkungen der aristokratischen Regierungsform.
Venedig hatte, es war am Ende des dreizehnten, im Beginndes vierzehnten Jahrhunderts, den Wendepunkt seiner Hcrrlich-lichkeit erreicht, also zu derselben Zeit, als der Ehrgeiz patrizischerGeschlechter vom Volke der Lagunen die Selbstherrlichkeit an sichriß, und die Theilnahmc an der höchsten Gewalt in denjenigenFamilien erblich machte, welche eben im Großen Rath waren, wiewir erzählt haben. Die freie Bürgerschaft der Stadt hatte bisherkeinen bevorrechteten Erbadel gekannt. Jeder Tugend war dieBahn zu Rcichthum, Ruhm und Ehren oder Verdiensten ums Vater-land offen gewesen. Der von seinen Mitbürgern auf den Thronder Vaterstadt erhobene Duca galt an Glanz und Macht fast allenFürsten Europens gleich. Die Flagge des heiligen Markus wehtegefürchtet und geehrt über dem Mittelmeer; der adriatische Golfwar zinsbar. Die italienischen Städte warben um die Gunst desstarken Freistaats oder beneideten seinen Glanz. Selbst die Allmachtdes römischen Hofes brach an seiner inner» Festigkeit. VenedigsScepter herrschte über Istrien und Dalmatien, über Korfu, Zepha-lonien, Zante, das Königreich Kandia, über den Peloponnes, überdie Eilande des griechischen Archipels, über viele Landschaften undStädte des Orients. Ausschließlich genoß Venedig fast allein dieFrucht des indischen Handels über dem rothcn Meere und Aegypten.
Zwar behauptete sich der Freistaat auch unter der neuen Aristo-kratie, welche mit der Lebendigkeit handelte, die jungen Stiftungeneigen ist, noch zweihundert Jahre lang auf seiner Höhe; ja, erschien durch Ausdehnung seiner Besitzungen ans dem italienischenFestlande in der erworbenen Gewalt zu wachsen. Allein disS schein-