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33 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 6 (1854)
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für sich. Beide besaßen oft in einer und derselben Stadt der Le-vante eigene Stadtviertel. Die Berührungen mit einander wurde»häufiger und feindseliger. In der Stadt St. Jean d'Acre be-fand sich für beide nur eine einzige Kirche. Die Venediger sprachendieselbe als Gemeingut, die Genuesen sie als ihr ausschließlichesEigcnthum an. Der Streit um den Besitz entstammte zuletzt zwischenbeiden einen Krieg (im Jahr 1258), der, bei einzelnen Unter-brechungen, hundert und dreißig Jahre laug dauerte, mit Erbitterungund Grausamkeit geführt wurde, und mehr als einmal, bald dieeine, bald die andere der Republiken dem Untergänge nahe führte.

Doch die stolze Ncbenbnhlcrci ward dem vcncdischen Volke einneues Reizmittel, seine Kräfte unter großen Anstrengungen zu ent-wickeln. Kaum eine andere Leidenschaft begeistert so tief und dauer-haft. Nom erhob sich durch den Krieg mit Karthago, und würde,wäre Karthago nicht zu früh gefallen, seine Tugenden und seineGröße länger behauptet haben. In den Lagunen freilich blühtennicht die Tugenden Noms, oder Athens und Sparta's. Hierwar nur ein kriegerischer Kaufmannsstaat, der Schätze gewinnen,sparen und behaupten wollte. Gewinnsucht tödtet vielmehr dieedler» Neigungen des Gcmüths, statt sic zu beleben. GleichwieEngland in unfern Tagen trotzend auf seine Stärke, uneingedenkdes ewigen Völkerrechts, den Ozean als Erbcigenthum nimmt, sosprach damals Venedig die Oberherrlichkeit des adriatischen Meeresan; forderte Abgaben von allen Maaren, die ans demselben vonFremden verschifft wurden, und zwang Bologna, Ancona undandere Städte und Staaten, die den Golf umgaben, diese An-maßung als Recht anznerkcnnen. Das sogenannte Recht desStärker« besteht inzwischen nur so lange, als die Stärke dauert,durch welche cs eingcführt wird, und geht auch mit ihr unter.Daher war lächerlich, daß Venedig in später» Zeiten, als Mächtigereüber ihm standen, noch Ehrfurcht für Rechtsame verlangte, für die