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jenige der Würdigste, welcher dazu die meisten Eigenschaften desGeistes nnd Herzens hat. Es ist daher ein Vorzug sowohl derMonokratie, als Demokratie, daß der Landesherr oder das Volk,ohne andere Rücksicht, diejenigen zu den höchsten Stellen erhebenkann, deren Tauglichkeit oder Tugend des höchsten Zutrauens Werthsind. Denn der größere Geist ist der geborne, von der Naturgeweihte, Lenker der Andern. — Neichthum, für sich betrachtet,kann nur durch Bestechung mächtig sein, und ohne mit dem Geistgepaart zu stehen, ist er allein unfähig zu regieren. Indessenhängt ihm doch eine gewichtvolle Wirklichkeit an. Die größtenEigenthumsbesitzer eines Landes find dessen Privathcrren und habendamit ein Recht, zur öffentlichen Verwaltung mitzusprechen, weil,was geschieht, sie am meisten betrifft. Es läßt sich demnach eineAristokratie des Reichthums cntschuldigungswerth finden, wenngleich die Aristokratie der Geistes- nnd Tugendgröße die alleinehrwürdige ist. Die Aristokratie der Geburt aber ist die verwerf-lichste, weil sie ihr Recht weder auf eine geistige noch irdischeUeberlegenheit, sonder» ans ein bloßes Vorurtheil begründet. DieGeburt der Menschen ist gleich; und die Gaben der Natur sindvon ihr unabhängig. Der Zufall der Geburtsart steht außer allemZusammenhang mit dem Beruf, einen Theil der Welt zu regieren.Zwar in der Monokratie, wie in der Demokratie, sind der Fürst,wie das Volk, erbliche Landesherren durch Geburtsrecht; doch siesind nur Landeseigenthümcr und daher Herrscher, seltenaber die unmittelbaren Verwalter und Regenten. In der Aristo-kratie durch Geburtsrecht hingegen ist die Körperschaft der Landes-herren, der Adel, zugleich und immerdar selber Regent undVerwalter, als wenn die Fähigkeit zu dem Beruf willkürlich ge-boren werden könnte.
Was in seinem Wesen widernatürlich ist, muß auch wider*natürliche Wirkungen erzeuge», das heißt, kann sich nur durch Zer-Zsch. Ges. Schr. 33. Thl. 3*