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meine die Aufstellung der öffentlichen Richter der Staatsverwaltungnach dem Tode eines Dnca; nämlich der fünf Corregtdori. Sieward zuerst nach dem Abstcrben des großen Duca Heinrich Dan-dolo (im I. 1204), des Eroberers von Konstantinopel nnd eines derausgezeichneten Fürsten des Freistaats, cingcführt. Ihr Zweck war,die unter einem verstorbenen Duca eingeschlichenc Mißbräuche in deröffentlichen Verwaltung und die allfälligen Mängel der Gesetzge-bung zu bezeichnen und zu rügen. Diese Rüge war immer in derZwischenzeit vom Tode des alten bis zur Erwählung des neuenOberhauptes um so zweckmäßiger, weil durch sie dann weder derMachthaber gekränkt, noch die Veranstaltung des Bessern gehin-dert werden konnte. Die Corrcgidoren gingen aber bald von derBeurthcilung der Verwaltung auf die Bcurtheilung des Fürstenselbst über. So bildete sich über die venedischen Duca's ein Tod-tengericht, wie es die alte Welt über die ägyptischen Königegekannt hatte; und immer konnte die Wahrheit, vom Sarge desEntseelten herab gesprochen, dem Nachfolger lehrcnvoll werden.
Vielem war durch diese geschilderten Einrichtungen im venedi-schen Freistaate vorgesehen, nur noch den Nebeln nicht, an welchenvon jeher jedes Wahlrcich nach dem Tode eines Fürsten erkrankte.Denn dann erwachten unter den Umtrieben der Faktionen vonneuem und unvermeidlich Eifersucht, Ehrgeiz und alter Haß ncben-buhlerischer Familien, welche die höchsten Ehren ansprachen. Nndder in solchen Tagen entstammte Groll glimmte, verderbenvoll fürdas Gemeinwohl, viele Jahre lang nach. Als einst (im Jahr 1268)durch anhaltende, wenn schon glückliche Kriege der Staatsschatzerschöpft und das Volk in der Stadt, durch Auflagen auf Mehl,zu Unruhen gereizt war; als sich in die ausgebrochenen Verwir-rungen die alte Feindschaft der Ticpolo's nnd Dandolo's mischte,deren jene die Fürsprecher der ältesten Stadtgcschlechter, diese dieVertheidigcr derjenigen waren, welche durch Reichthümer oder