„Heimlichen" mit ihrem jährlichen Prüfungsgcricht im KantonFreiburg, oder die „Sechszehner" als Censorcn des Staats imKanton Bern anzusehcn waren.
In Zeiten, welchen Guttenbergs Erfindung fehlte, konnte jenestaatsthümlichc Einrichtung, zum Schutz der verfassungsmäßigenRechte Aller, nothwendig erachtet werden. Die beste Wache derFreiheit aber ist heutiges Tages, sogar in Monarchien, die öffent-liche Meinung, gestützt auf die Buchdruckerpresse. Kein Bösewichtwagt einen Frevel, dessen schnelle Offenbarung er vorausfieht.Der Tirann selbst, der vor keinem Sterblichen und vor keinemGott zittert, trägt Scheu vor der öffentlichen Meinung, weil esdiese ist, die ihm das Höchste gewähren oder entziehe» kann, wo-für er Tirann ist, Rühm oder Sicherheit seiner Macht. Auch einNapoleon war nicht mächtig genug, cs Wider sie aufznnehmcu.
Die Hüter der Grundgesetze in den Freistaaten des Alterthumshatten eigentlich keine Macht zum Selbstanordncn, sondernnur zum Verhindern dessen, was Andere etwa Schädliches be-ginnen wollten. Sic konnten nicht selbst Regenten, oder Gesetz-geber, oder Richter werden; sie mußten diese Befugnisse Andernüberlassen; sonst wäre ein Staat eine zwiespältige Doppelmachtgeworden. Sic bildeten also, vermöge ihrer Stellung, in den ober«Behörden Unheil und Mißgriffe zu verhüten, gleichsam dieHoch-polizci des Staats. In Venedig betrachtete man sie so voll-kommen als eine solche, daß man ihnen sogar die Polizei derHauptstadt mit unterordnete. Dadurch verlor die an sich wohltä-tige Sitftung ihre Reinheit. Indem man sie zu einer selbsttätigen,mitverwaltendcn Behörde schuf, schloß man ihr die erste Pfortezum Mißbrauch ihrer Stärke auf.
Noch eine andere Stiftung jenes Zeitalters verdient sowohlunsere Beachtung, als unsere Achtung. Auch sie entsproß demBoden der Freiheitsliebe und des Gefühls für das Recht. Ich