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33 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 6 (1854)
Entstehung
Seite
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oder Senat von sechszig Gliedern, die ebenfalls alle Jahre er-neuert wurden. Dieser Senat trat gewissermaßen an die Stätteder ehemaligen Prcgadi oder Erbetenen, welche ein jeweiligerDuca, während seiner Selbstherrschaft, bei vorzüglichen Anlässen,nach eigenem Gefallen ans Bürgern ernannt hatte, um ihm Rathmitzutheilcn.

Diese Verwandlung und edlere Gestaltung der vcnedischenStaatsform war das Werk des Jahres 1172 und eine Folge derErmordung des Duca's Michieli II., des Unglücks der Flotten,der allgemeinen Verzweiflung der Stadt durch die aus dem Mor-genlande hieher verpflanzte Pest. Mit Recht bewundert man dieEinfachheit und Zweckmäßigkeit dieser Einrichtungen, vermittelstwelcher man Freiheit und Recht der Bürgerschaft geschirmt, dasSelbstgefühl jedes Einzelnen durch Gleichheit vor dem Gesetze undin der Fähigkeit zu den höchsten Würden geehrt und gehoben, dieGewalt des Fürsten gemäßigter, aber auch sein Thron und Lebengeheiligter und eine gesetzliche Zwischenmacht ausgestellt ward, da-mit das Volk fürder nicht vor den Willküren des Herrschers, undder Herrscher nicht vor den Aufrührern einer beweglichen Volks-menge zittern dürfe. Es war der Negierung die nöthige Einheitverliehen, um stark, schnell und folgerecht zu handeln, und demVolke das Mittel, seine Bedürfnisse, ohne Empörung, zu verkünden.

Die wohlthuendcn Früchte dieser Anordnungen offenbarten sichbald. Die Verwaltung des Staates nahm fester» Gang; die Stadtverschönerte sich; die Ernennung des Duca geschah in Stühe. DieForm dieser Fürstenwahlcn war Anfangs, und noch durch das Ge-setz vom Jahre 1178, sehr einfach und minder verwickelt, als inspäter» Zeiten. Der Große Rath wählte nämlich vier Vollmäch-tige; diese ernannten, jeder einzeln für sich zehn, also vierzigWahlherren, von welchen der Duca erkoren wurde. Und üm Ver-fassung und gesetzliche Fyrmcn gegen jede Verletzung zu schirmen,