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33 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 6 (1854)
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ursprünglicher Uugebnndcnhcit zur Alleinherrschaft war bei einemhalbrohen Völkchen sehr natürlich, welches, durch die Gewalt derUmstände nun ans dem lockern und freien Zustande eines Familien-bundcS gedrängt, keine bessere Staatsform kannte, als die cs vomVerhältniß des Flottcn-Befchlshabers zu den ihm untergeordnetenHauptlenten, Steuermännern und Matrosen zu entlehnen wußte.

So nahmen Judäa, Athen, Sparta, Nom nnd alle Völker deralten Welt, wenn sie ans dem Zustand der Barbarei und des lockernBeisammcnlcbcns in gesellschaftliche Ordnung übergingen, zuerstKönige; aber das höchste Recht, über sein Eigenthum nnd Schicksalzu entscheiden, behielt sich das Volk billig fast aller Orten vor,wo ihm Fähigkeit nnd Freiheit dazu geblieben war. Vollziehunglag besser in einer einzigen Hand, Aufstellung der Gesetze besserin vielseitiger Einsicht und Erfahrung Aller. Auch im Menschenist der WillenScntschlnß ein einziger; aber der berathcnden Nei-gungen, Gedanken nnd Beobachtungen sind viele in ihm. Nur imThier ist Entschluß und Neigung des Instinkts eins; in DespotienAsiens ist Vollstreckung und Schöpfung der Gesetze eines MannesSache.

Anafcsto rechtfertigte die Erwartungen seiner Mitbürger vondem Bessern der neuen Ordnung. Er stillte Entzweiungen imInnern; stritt von Außen glücklich gegen die Seeräuber; erwarboder bewahrte durch Vertrag mit den Lombarden den Küstenstrichdes festen Landes, welcher zunächst an die Lagunen stößt; schützteihn durch Festungen, die er an den Mündungen der großen undkleinen Piave aufrichtete, nnd gewann auf diese Weise für Venedigfesten Fuß auf festem Lande.

Nicht alle Nachfolger Anafesto's besaßen seine Mäßigung undsein Glück. Durch stürmische Wahlen, durch Verschwörungen reicherGeschlechter, oder durch Gewalt und Umtriebe auf den Fürstenstuhlerhoben, nahmen nicht immer die Würdigsten denselben ein. BeiZsch. Ges. Schr. 33. Thl. 3