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33 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 6 (1854)
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Es ist der Gedanke wohl eines bessern Jahrhunderts würdig, daßReligion, so lange Zeit Magd der Politik, leitende Gebieterinder Staatsklugheit werde. Aber die Völker, selbst manche Hofe,schienen unter den Erinnerungen an eine Vergangenheit, in wel-cher, Namens der Religion, die schauderhaftesten Ungerechtigkeitenbegangen wurden, wenig Heil von diesem frommen Geiste zu er-warten. Denn wer will verbürgen, dachten sic, daß der religiöseSinn, welcher die Monarchen dieser Zeit beseelt, auf gleiche Weisein den Thronfolgern forlcbe? oder daß im Streite der Tugend-Pflichten und Leidenschaften allezeit das Heilige obsiegen werde?oder ob jemals ein Staatsmann, aus Begeisterung für das Gött-liche, den Vorthcil seines eigenen Landes opfern, ja, zum Bestender Menschheit, willig seines Staates Nachtheil tragen werde?Und doch ist eins der heiligsten Gebote des Christcnthums, sich fürdas Wohl seiner Brüder hinzngeben in den eigenen Untergang.Kann sich ein Volk zum Besten anderer dem Tode weihen?Eine Religion aber, welche nur diejenigen Pflichten gebietet, diedem eigenen Nutzen des Menschen oder des Staates entsprechen,und auf die übrigen weniger Werth legt, ist offenbar keine christliche.

Nicht ganz ohne Grund schienen Viele zu besorgen, daß überdas Verhältniß der Religion zur Staatsklugheit noch gefährlicheUnklarheit der Begriffe walten möge, so wie über Anwendung derGrundsätze des Völkerrechts in einer Welt, wo leider gern Ge-walt an die Stelle alles Rechts tritt. Erlauben wohl zum Bei-spiel Religion und Völkerrecht, den Unglücklichen in gleichem Maßezu helfen, wenn eine Nation verzweislungövoll unter den Grau-samkeiten ihres Beherrschers um Hilfe schreit, wie wenn ein Mo-narch gegen sein, empörtes Volk um Hilfe schreit? Haben im wah-ren Geiste des Christcnthums auch Völker eine Stimme, oder alleinnur ihre Beherrscher?

Wie dem auch sei, unerwartete Begebenheiten brachten die