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33 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 6 (1854)
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hältnisse neue Stellung empfingen. Der ehemals oberherrlicheAdelstand sank unaufhaltsam, indem die Fürsten dessen Rechte, dieNnterthanen dessen Grundstücke an sich zogen. Die ehemalige Ge-walt des geistlichen Standes sank unaufhaltsam, weil höhere Ein-ficht und Kenntniß zu den Laien übergegangen war. Die HälfteEuropens riß fich von der römischen Hierarchie auf ewig los.

Mit der Zerstückelung und gleichem Vertheilung des Grund-eigenthumS und Vermögens, und mit der steigenden Geistesbil-dung der Volksmenge, gestaltete sich abermals die Form der bür-gerlichen Gesellschaft neu. Durch die Entkräftung, in welche Adelund Geistlichkeit, die ehemaligen Mithcrrscher im Staat,verfielen, stieg die Selbstherrlichkeit der Könige und bildete sich dieabsolute Monarchie, statt der vormals beschränkten, aus. Dochhinderte sowohl Erziehung der Fürsten, als Reichthum, Aufklärungund dadurch wachsendes Selbstgefühl der Nnterthanen, Vcrartungder absoluten Königsmacht in Despotismus, und Vcrartung derNntcrthänigkeit in orientalische Sklaverei. Man ließ noch Städten,Provinze», Gemeinden und Zünften ihre kleinen, die monarchischeGewalt nicht lähmenden Rechtsam e, und den Adelichen ihre derKrone unschädlichen Vorrechte, dem Throne zunächst zu stehen,oder die höher» Staats- und Kriegsämter zu bekleiden.

Es zeigte fich aber bald, daß auch diese Form der bürgerlichenGesellschaft nichts weniger als geeignet war, sich durch inneresGleichgewicht dauerhaft zu halten. Denn sobald die größte Massevon Kenntniß und die größte Masse von Eigenthum nicht mehr inden Händen einer kleinen Zahl, sondern der ganzen Nation lag,konnte den neuen Eigenthnmer» unmöglich gleichgültig bleiben,daß jene kleine Zahl, die wohl gar nichts zn den Staatsbedürf-nisscn gab, über das Vermögen aller Eigenthümer berathen'undverfügen sollte. Diese glaubten, daß sie von Rechtswegen eineStimme über ihr Gut und Besitzthum hätten, und daß, weilZsch. Ges. Schr. 33. Thl. 2