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33 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 6 (1854)
Entstehung
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der bürgerlichen Gesellschaft veredelt, und mithin bei ihnen selbstendlich die Verwandlung der Staatseinrichtungen zisrunausbleiblichen Folge haben muß.

Zu allen Zeiten ist die Form der bürgerlichen Gesell-schaft ein naturnothwendiges Ergcbniß der gleichen oder ungleichenVertheilung des Vermögens und der Geistesbildung. Wo, wie inden Steppen der Tartaren oder in den Wüsten der Araber, Einerdem Andern im Besitze von Gut und Einsicht noch gleichsteht, ist auch Einer dem Andern an Rechten gleich, und einerepublikanische Form bildet sich von selbst aus. Oder durch größer»Besitz und größere Lebenserfahrung des Familienvaters entwickelt sichpatriarchalische Einrichtung des Stammes; oder durch überlegenenReichthum an Mannschaft, Eigenthum und moralischen Kräften wirdder Stamm oberherrlich über Andere, und das Haupt desselben Fürst.

In den frühesten Zeiten hatten die Völkerschaften deutschenStammes, wie wir aus dem Sittcngemälde des Tacitus wissen,mehr republikanische als monarchische Einrichtung. Denn sie warenungefähr Alle gleich roh, gleich tapfer und gleich vermögend. Alssie nachher in ihren Kricgsfahrten Eroberer wurden, bezahlten dieStammhäupter, oder Könige, ihren Feldherren und Mitstreiternden Sold in Grundstücken und Liegenschaften. Die Sieger warenFreie, die Besiegten Leibeigene. So entstand Ungleichheit desVermögens; daher absolute Herrschaft der freien Eigenthümer überdie Leibeigenen, neben beschränkter Monarchie des allgemeinenOberhauptes. Denn die Freien, auf ihren Allodeu, oder aufLehcngütern, die sie ursprünglich zum Sold für ihre Beamtungcnhatten, standen in Rücksicht des Eigenthums einander ziemlich gleich;und der gesunde Menschenverstand sagte ihnen, daß ein König vonihrem Eigenthum nichts, als was sie zu öffentlichen Angelegen-heiten bewilligen wollten, Recht habe zu nehmen. Der König,und noch Karl der Große, lebte nicht auf öffentliche Kosten, son-