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Bd. 1 (1824) Freyheit des menschlichen Willens
Entstehung
Seite
324
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werden jemand zweifeln kann/ ist diese Strafe gerecht/»nd wird für irgend eine Sünde gebüßt. Kein ungerech-ter Herrscher vermochte ja ohne Erkenutniß/ oder gegenden Willen GotteS/ stärker als der Mensch/ so ihn unter'seine- Gewalt zu bringen/ daß er durch eine ungerechteStrafe vermittels Furcht/ oder Schläge denselben znmartern im Stande wäre. Es bleibt also nichts übrig,als diese gerechte Strafe für eine Folge der Verschul-dung des Menschen anznschcn. Und an einem andernOrte sagte ich:Falsches für wahres halten/ und sogegen seinen Willen irren; gegen den Widerstand undden peinigenden Schmerz fleischlicher Gebundenheit sichnicht von Werken der Lüsternheit enthalten können/ iffnicht Natur des ursprünglich geschaffenen/ sondern Stra-fe des verurtheiltcn Mensche». Wenn aber vom Willenrecht zu handeln gesprochen wird/ ist die Rede von je-nem Willen/ welcher dem Menschen anerschaffen wurde.Lange also/ bevor die pelagianischc Irrlehre entstand/sprachen wir über diese Dinge so/ als wäre unsere Redegegen solche tzrrlehrer gerichtet. Wir behaupteten näm-lich/ alle Guter/ die des höhern/ Mittlern und niederstenRanges/ haben ihren Ursprung aus Gott; der frcyeWillen gehöre unter die Güter des Mittlern NangeS/weil er einerseits des Mißbrauches fähig/ aber anderer-seits ohne ihn auch kein rechtschaffenes Leben möglichsey. Der gute Gebrauch deS freye» Willens ist Tugend/welche unter die Güter hohen Ranges gehört/ weil sie