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dieselbe, wo, daß cS eine Strafe sey, Niemand zwei-felt, von einem ungerechten Herrn dem Menschen auf-gelegt seyn. Allein die Allmacht und die GerechtigkeitGottes liegt so ausser allem Zweifel, daß die genannteStrafe nothwendig eine gerechte, und daher Strafe fürirgend eine Sünde seyn muß: denn kein ungerechterTyrann hat, gleichsam ohne daß es Gott wüßte, den Men-schen rauben, und gegen seinen Willen als den Schwä-cheren, sey es durch Schrecken oder Mißhandlungen, zurSünde zwingen können, um so gegen alles Recht ihnzu quälen. Demnach bleibt nichts übrig, als daß diesegerechte Strafe ihren Ursprung aus der ersten Verdamm-niß dcS Menschen her habe. ES ist auch kein Wunder,daß der Mensch, entweder der Unwissenheit wegen dasVermögen, das Rechte auszuwählen; oder des Wider-standes fleischlicher Gewohnheit wegen, einer Gewohn-heit, welche durch die Macht sterblicher Stuffcnfolgezur zweiten Natur geworden ist, wenn gleich das Rechteciuschend und auch wollend, dasselbe wirklich zu thundie Kraft nimmermehr habe. Die gerechteste Strafeder Sünde ist allerdings, wenn Jeder verlieret, was^ er nicht gut gebrauchen wollte, wofern er ohne Be-schwcrniß es gut hätte gebrauchen können. Daher soll,wer wissend Unrecht thut, das Wissen dessen verlieren,was Recht ist; und wer nicht recht handeln will, woer recht handeln kann, die Kraft verlieren, recht zuhandeln, wo er recht handeln will. Wirklich sind auch