207
liche Bewegung scyii/ und mit Unrecht würde beschul-diget/ was nothwendig aus der Natur erfolgt: denn fallseine solche Bewegung auf das Verderben des sich Bewe-genden hingcht / bleibt sie gleichwohl eine nothwendigeFolge der eigcnthümlichcn Natur desselben. Wenn wirdemnach überzeugt sind/ daß eine Bewegung der ArtBeschuldigung verdiene/ können wir sic unmöglich alseine natürliche Bewegung anerkennen/ und somit hörtsie auf/ der Bewegung eines Steines/ die ihren Grundin der Natur des Steines hat/ ähnlich zu seyn. Aug.Wurde in den zwei) frühem Unterredungen unter unsetwas verhandelt? Evod. Allerdings. Aug. Dannwirst du nicht vergessen haben/ wie schon in der erstenUnterredung hinlänglich gezeigt wurde/ daß die Seeleeinzig nur vermittels ihrer eigenen Einwilligung Skla-vin der Begierlichkeit werden könne / zumal eS der Ge-rechtigkeit widerspricht/ daß die Seele von einer hö-her»/ oder von einer ihr gleichen Macht; aber auch nichtweniger der Natur widerspricht/ daß sie von ihr unter-geordneten Mächten zu einer solchen Schändlichkeit ge-zwungen werde. Die Abwendung des Willens vomSchöpfer zum Geschöpfe ans Genußsucht ist also einecigenthümliche Bewegung der Seele/ welche/ falls sieder Beschuldigung unterlieget/ woran zu zweifeln / wie duglaubst/ lächerlich wäre/ gleichwohl keine natürliche/sondern eine frcy Willige Bewegung seyn muß/ unddaher der Bewegung dc§ fallenden Steines nur darin ahn-