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Bd. 1 (1824) Freyheit des menschlichen Willens
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mein gewisses' Wissen / genuiß welchen, der andere un-fehlbar sündigen wird / weil sonst mein Wissen kein ge-wisses Wissen wäre/ ist dieses mein gewisses' Wisse,,/ sageich / keineswegs ein Zwang für de,,/ welcher nach meinemVorwissen sündiget/ sondern dieser sündiget mit frcycmWillen und macht stch der Strafe so würdig / als wennich seine Sünde nicht voraus gewußt hätte. So hebt auchdas' göttliche Vorwiffen die Freyheit de-S menschlichenWillens beym Sündige,,/ und somit die Strafbarkeit derSünden als freycr Handlungen schlechterdings nicht aus.

Der Tadel aber/ welcher auf die Sünde und denSünder fällt/ kann beßwegen der Herrlichkeit Gotteskeinen Abbruch thun / indem die Sünder nicht in Bezugans daS/ was sie von Gott erhalten habe,,/ sondern nurin Bezug auf das' / was sie durch eigene Frcythätigkcitgeworden / tadelnswürdig / und auch in diesem ihremdurch eigene Frcythätigkcit bewirkten Falle noch vortref-lichcr sind/ als viele andere Geschöpfe / deren wegen Gottallzeit Lob und Preis verdient. Wohl sind die sündhaf-ten Geschöpfe unvollkommncr in Vergleich mit den,/was sie seyn sollten; aber nicht unvollkommen an sich/indem sie nach Gotte-S unendlicher Weisheit und Gerech-tigkeit stets' jene Stelle in, All der Dinge cinnchmenwerden / welche ihnen gebührt. Ein Wesen nieder,,Ranges wäre aber nur dann ein Schimpf für den Schö-pfer/ wenn cS an die Stelle gesetzt wäre/ welche einemWesen höher,, Ranges gebührt/ oder wenn das Wesen